Facebook-Post von Exminister Dirk Niebel: FDP will damit nichts zu tun haben

Ein Bild im Wehrmachtsstil ist auf Dirk Niebels Facebook-Profil zu sehen. Im Netz sorgt das für helle Empörung. Seine Partei distanziert sich davon. Niebel schweigt.

Dirk Niebel schnürt sich einen Stahlhelm fest

Das ist jetzt kein Facebook-Post, sondern ein Foto aus dem Jahr 2010, als Niebel sich auf einen Besuch in Kundus vorbereitete Foto: imago/photothek

BERLIN dpa | Die FDP hat sich von einem Bild im Wehrmachtsstil auf dem Facebook-Profil ihres Ex-Entwicklungsministers Dirk Niebel distanziert. Im Internet hatte es zuvor heftige Empörung gegeben.

Der Facebook-Zugang ist verifiziert und gehört Niebel. Ob er persönlich das Bild dort eingestellt hat, wollte der frühere FDP-Politiker und heutige Manager des Rüstungskonzerns Rheinmetall auf Anfrage nicht mitteilen: Er habe sich seit Ende seiner Ministerzeit nicht mehr in den Medien geäußert und wolle das auch weiterhin so handhaben, teilte Niebel am Samstag mit.

Das gezeichnete Schwarz-Weiß-Bild zeigt die Konturen eines grimmig dreinblickenden Soldatenkopfs mit Fallschirmjägerhelm und in Frakturschrift den Spruch „Klagt nicht, kämpft“. Es könnte als Kommentar zur Debatte über den Umgang mit Wehrmachtsdevotionalien in der Bundeswehr verstanden werden. Niebel ist Reserveoffizier der Fallschirmjäger und hat das immer mit Stolz demonstriert, etwa in dem er auch als Minister öfter ein Bundeswehrkäppi trug.

Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: „Absolute Fehlleistung“. Auch seine Fraktionskollegen Renate Künast und Konstantin von Notz äußerten sich dort kritisch. Die FDP twitterte: „Wir distanzieren uns von Dirk Niebels Facebook-Post. Niebel hat keine Funktion mehr in der FDP inne.“

Über den Spruch „Klagt nicht, kämpft“ gab es bereits 2013 eine politische Auseinandersetzung. Das Verteidigungsministerium antwortete damals auf eine Anfrage der Linksfraktion: „Für das in Rede stehende Zitat lässt sich kein historischer Bezug zur Fallschirmjägertruppe der Wehrmacht nachweisen und es ist in der Bundeswehr – unabhängig von einer geschmacklichen Bewertung – nicht verboten.“

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