Mehrere Bürgerinitiativen wagen nach dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Nachtflüge in Brandenburg einen neuen Anlauf in Berlin. Doch die Landesverfassung erschwert diesen Plan.von Sebastian Puschner

Einfaches Anliegen, komplizierte Umsetzung: Fluglärmgegner demonstrieren in Berlin. Bild: dpa
Fluglärmgegner in Berlin wollen mit einem zweiten Volksbegehren für ein striktes Nachtflugverbot in der Region kämpfen. „Ganz Berlin soll sich dieses Mal hinter das Anliegen stellen“, sagte der Sprecher der Friedrichshagener Bürgerinitiative, Joachim Quast, der taz. Diverse Bürgerinitiativen würden nun gemeinsam überlegen, wie eine solche Initiative Erfolg haben könne.
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In Berlin war das „Volksbegehren über die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen BER“ 2012 gescheitert: Nur 139.000 gültige Unterschriften konnte die Initiative vorlegen, nötig gewesen wären 173.000.
Für einen neuen Anlauf müssten die Initiatoren auch ein inhaltlich neues Begehren vorlegen. Denn die Landesverfassung schreibt vor, dass Volksbegehren „innerhalb einer Wahlperiode zu einem Thema nur einmal zulässig“ sind. Dies könnte gelingen, indem man dem Flughafen nicht Nachtflüge, sondern die Überschreitung eines bestimmten Lärmkontingents zu untersagen versucht.
Das Begehren 2012 hatte nur in Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf nennenswerte Unterstützung gefunden – dort, wo potenziell vom BER- Fluglärm Betroffene wohnen. Deshalb wollen die Fluglärmgegner nun ihren Aktionsradius ausweiten: „Wir müssen die Menschen im Norden, die noch jahrelang unter Tegel leiden werden, ins Boot holen“, sagte Quast. In Tegel wird der Flugbetrieb bis zur BER-Eröffnung weitergehen. Das kann dauern: Im Sommer werde die Bestandsaufnahme der Planungsfehler am BER abgeschlossen sein, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) am Wochenende. Erst dann könnten die Bauarbeiten zur Beseitigung der Mängel beginnen.
Dann dürfte auch Klarheit herrschen, welche Folgen das erfolgreiche Nachtflug-Volksbegehren in Brandenburg hat. Rot-Rot in Potsdam hatte entschieden, dieses anzunehmen. Nächste Woche will Platzeck mit Berlin und dem Bund verhandeln. Maxime des Volksbegehrens ist dabei ein Flugverbot am BER zwischen 22 und 6 Uhr. Bisher ist die Nachtruhe auf 0 bis 5 Uhr beschränkt.
In Berlin laufen SPD, CDU und Wirtschaft Sturm gegen Platzecks Unterstützung des Votums von mehr als 106.000 Bürgern. Brandenburg werde sich damit „eine blutige Nase holen“, sagte Berlins CDU-Chef Frank Henkel.
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Leserkommentare
28.02.2013 22:13 | Heike
Es wird seit Jahren über "ungelegte Eier" diskutiert, gestritten und mehr - den Flughafen BER. ...
27.02.2013 13:04 | Tim Leuther
Die Nachtfluggegner haben es nicht hinbekommen 7 lächerliche % an unterschriften zusammenzukratzen. Wer das nicht mit wehen ...
25.02.2013 10:16 | Wolfgang Banse
Grundsätzlich sollte es weltweit ein Nachtflugverbot geben.