Europäische Drohne beschlossen: Kampfname MALE 

Frankreich, Deutschland und Italien wollen die Entwicklung einer „Eurodrohne“ starten. Die Opposition fordert die Ächtung der Technologie.

Sie verleihen Flügel: Jean-Yves Le Drian, Ursula von der Leyen und Roberta Pinotti. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Vorentscheidung ist gefallen: Die Bundeswehr soll künftig auch über eigene Kampfdrohnen aus europäischer Produktion verfügen. Am Montag verständigten sich die VerteidigungsministerInnen Deutschlands, Frankreichs und Italiens in Brüssel darauf, die Entwicklung einer Eurodrohne zu starten. Ursula von der Leyen und ihre AmtskollegInnen Jean-Yves Le Drian und Roberta Pinotti unterzeichneten eine sogenannte Declaration of Intent für eine zweijährige Studie, mit der die Basis für das unbemannte bewaffnungsfähige Fluggerät gelegt werden soll.

„Ziel der Eurodrohne ist, dass wir europäisch selber entscheiden, was wir aufklären, wo wir die Eurodrohne einsetzen und wie wir die Eurodrohne einsetzen“, sagte von der Leyen. Es sei zudem wichtig, das entsprechende Fachwissen und die Spitzentechnologie in Europa zu haben.

Damit steigt Europa in den als höchst lukrativ geltenden Markt der Kampfdrohnen ein, der bislang eine Domäne der USA und Israels ist. Von einem „Kernprojekt der militärischen Zukunftstechnologie des 21. Jahrhunderts“ schwärmt der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI). Entwickelt werden soll die neue Drohne von einem Konsortium der Konzerne Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi.

Die Kosten für die erste Studie werden auf rund 60 Millionen Euro geschätzt, die sich Deutschland, Frankreich und Italien teilen wollen. Ende 2017 soll der endgültige Auftrag für die anvisierten Drohnen der MALE-Klasse erteilt werden. MALE ist die Abkürzung für Medium Altitude, Long Endurance – mittlere Flughöhe, lange Ausdauer. Ab 2025 soll die Drohne einsatzbereit sein. Sie solle „auch bewaffnet werden können, um Soldaten im Gefecht präzise Feuerunterstützung zu geben“, heißt es in der Bundeswehrzeitschrift aktuell.

Leasingvertrag um ein Jahr verlängert

Bislang verfügt die Bundeswehr über keine eigenen waffenfähigen Drohnen. Stattdessen setzt sie in Afghanistan israelische Heron-Drohnen ein, ausschließlich für Aufklärungszwecke. Der Leasingvertrag mit Israel wurde Ende März um ein weiteres Jahr verlängert. Möglicherweise wird die Bundesregierung allerdings noch in diesem Jahr darüber entscheiden, für eine Übergangszeit auch bewaffnungsfähige israelische oder US-amerikanische Drohnen zu mieten oder zu kaufen.

Scharfe Kritik kommt von der Opposition. Statt eine „Killerdrohne“ einzukaufen, sollte sich die Regierung lieber für eine internationale Drohnenkonvention einsetzen, „die mindestens die Ächtung unbemannter, bewaffneter Luftfahrzeuge beinhalte“, forderte der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko. Die grüne Verteidigungsexpertin Agnieszka Brugger sprach von einem „militärischen Tabubruch“.

Im Koalitionsvertrag von 2013 hatten Union und SPD vereinbart, vor einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme „alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen“ sorgfältig zu prüfen. Das gelte „insbesondere für neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“, also genau für jene Drohne, die jetzt entwickelt werden soll. Womit die versprochene koalitionäre Prüfung wohl der Macht des Faktischen zum Opfer gefallen sein dürfte.

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