EuGH zur unternehmerischen Freiheit: Blöd für die Schafe

Die Chip-Kennzeichnung von Schafen ist notwendig, urteilt der EuGH. Der Seuchenschutz rechtfertige das höhere Entzündungsrisiko für die Tiere.

Bob Marley hätte dieses Rasta-Schaf sicher gefallen. Bild: dpa

FREIBURG taz | Schafe müssen auch weiterhin mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Schäfer sei zur Eindämmung von Tierseuchen gerechtfertigt.

Die Maßnahme wurde von der EU im Jahr 2004 beschlossen und ist eine Reaktion auf die Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001. Damals wurden mehrere Millionen Tiere getötet, um die Seuche einzudämmen. Die Schäfer erhielten dafür Entschädigungen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. Nach Ansicht der Agrarminister wurden aber unnötig viele Tiere getötet, weil die Kennzeichnung der Schafe bisher unzureichend war.

Früher trugen Schafe nur eine Ohrmarke, die sie einem Ursprungsbetrieb zuordnete. Für alle Schafe, die ab Juli 2005 geboren wurden, gilt ein neues System. Sie erhalten eine individuelle 12-stellige Nummer, die in einer sichtbaren Ohrmarke und zusätzlich in einem elektronischen Chip festgehalten wird. Jeder Schäfer muss ein Bestandsregister über seine Schafe führen, und jeder EU-Staat ein Zentralregister über die Schäfereibetriebe und ihren Bestand.

Der Schäfer Herbert Schaible aus Aidlingen in Baden-Württemberg klagte mit Unterstützung der Schäferverbände gegen diese Regelung, die er unverhältnismäßig findet. Das alte Kennzeichnungssystem wäre bei konsequenter Umsetzung ausreichend gewesen, argumentierte er. Die Kosten der Chips seien mit rund 20 Euro pro Jahr und Schaf zu hoch. Außerdem erhöhten Ohrmarken mit Chips das Entzündungsrisiko, weil sie schwerer seien als die alten Ohrmarken.

Der EuGH sah in dem neuen System dennoch einen „erforderlichen“ Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Die Einzelkennzeichnung der Schafe erhöhe die Rückverfolgbarkeit der Tiere deutlich, so dass Ansteckungswege besser abgeschätzt werden können. Auch wenn fünf Prozent der Chips verloren gingen oder nicht funktionierten, sei das System insgesamt „geeignet“. Für die Einführung des neuen Systems könnten die Schäfer finanzielle Beihilfen bekommen. Die höhere Entzündungswahrscheinlichkeit sei hinzunehmen, weil ja auch die Eindämmung von Seuchen zum „Wohlbefinden“ der Tiere beitrage.

Dass die EU bisher auf eine vergleichbare Pflicht zur Einzelkennzeichnung von Schweinen und Rindern verzichtet, hält der EuGH nicht für diskriminierend. Die Ansteckungswahrscheinlichkeit bei Schafen, die herumziehen, sei höher.

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