EuGH zum Unkrautvernichter: Glyphosat-Zulassung in der EU okay

Aktionen gegen Pflanzenschutzmittel sind nicht gerechtfertigt. Die EuGH-Generalanwältin hält das Zulassungssystem für sicher.

Etikett eines Unkrautvernichtungsmittels, das Glyphosat enthält

Am Zulassungsverfahren ist wenig auszusetzen, meint die Generalanwältin im EuGH-Verfahren Foto: dpa

LUXEMBURG TAZ Das europäische Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel ist ausreichend sicher. Zu diesem Schluss kam in einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) jetzt die unabhängige Generalanwältin Eleanor Sharpston. Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Aktionen von französischen Umweltaktivisten. In den okzitanischen Städten Foix und Palmiers gingen sie 2016 in Geschäfte und beschmierten Kanister mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Round up, um „ein Zeichen zu setzen“.

Die Aktivisten wurden daraufhin wegen Sachbeschädigung angeklagt. Doch das Strafgericht von Foix legte dem EuGH Fragen zur Sicherheit der Pflanzenschutzmittelzulassung in Europa vor. Sollte sich erweisen, dass die Zulassung etwa von Glyphosat zu Risiken für Gesundheit und Umwelt führt, müssten die Aktivisten eventuell freigesprochen werden.

Das Urteil des EuGH wird durch ein Gutachten der Generalanwältin Sharpston vorbereitet. Sie hält das System, das durch die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU von 2009 eingeführt wurde, für „solide“. Es beruhe auf dem Vorsorgeprinzip.

An der Genehmigung wirkten mehrere unabhängige Behörden mit. Auf EU-Ebene müssten zunächst Wirkstoffe wie Glyphosat durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in eine Positivliste aufgenommen werden.

Cocktail-Effekte werden berücksichtigt

Die Genehmigung der konkreten Spritzmittel wie Round Up erfolge dann auf Ebene der EU-Staaten, in Deutschland zum Beispiel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig. Bei neuen Erkenntnissen seien nachträgliche Korrekturen möglich.

Auch so genannte Cocktail-Effekte, also Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Wirkstoffen, würden berücksichtigt. Bei unklaren Langfristrisiken könne die Zulassung verweigert werden. Es sei jedoch nicht zwingend, erst die Wirkung eines Mittels in Langfristtests zu erproben, schließlich hätten die Bauern auch ein Interesse an baldiger Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität. Dass das EU-Parlament 2018 eine Verbesserung der Verordnung forderte, heißt für Sharpston nicht, dass das derzeitige System mangelhaft sei.

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