Nach dem Loveparade-Debakel wird der Duisburger Oberbürgermeister wohl abtreten müssen. Eine Abwahl soll dem 55-Jährigen Altersbezüge sichern.von PASCAL BEUCKER

Rücktrittsrenitenter Oberbürgermeister: Adolf Sauerland. Bild: dpa
Das Ende von Adolf Sauerland (CDU) an der Duisburger Stadtspitze rückt näher. Nach der FDP will jetzt wohl auch die SPD den von der Linkspartei initiierten Abwahlantrag unterstützen. Damit wäre die für die Antragsstellung notwendige Mehrheit im Stadtrat erreicht. Unterschreibt die Hälfte der Ratsmitglieder den Antrag, kann sich frühestens zwei Wochen später der Duisburger Rat mit ihm befassen. Der Linkspartei-Fraktionsvorsitzende Hermann Dierkes geht von einer Sondersitzung im September aus, in der das komplizierte Abwahlverfahren eingeleitet werden kann.
Um den rücktrittsrenitenten Oberbürgermeister aus dem Amt zu befördern, ist eine Zweidrittelmehrheit von 50 Stimmen im 75 Köpfe zählenden Rat nötig. Die ist abhängig von der CDU, die über eine Sperrminorität an Mandaten verfügt. Wie es heißt, soll sich Sauerland jedoch seiner Abwahl nicht widersetzen wollen. Falls der Beschluss zustande kommt, müssen anschließend die Bürger über die Zukunft Sauerlands abstimmen - wenn er nicht eine Woche nach der Ratsentscheidung schriftlich auf sein Amt verzichtet. Mit diesem "Verzicht" würde laut NRW-Gemeindeordnung "die Abwahl als erfolgt" gelten. Es handelte sich also formal nicht um einen Rücktritt. Der Unterschied ist wichtig - und dürfte auch der entscheidende Grund sein, warum Sauerland trotz des großen Drucks von allen Seiten nicht bereits aufgegeben hat. Denn eine freiwillige Amtsniederlegung käme dem 55-Jährigen teuer zu stehen.
Oberbürgermeister sind "Wahlbeamte in einem Beamtenverhältnis auf Zeit". Ein "Rücktritt" Sauerlands würde daher bedeuten, seine Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Richten müsste er sein Schreiben an die neue Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne). Auf seinen eigenen Antrag hin dürfte diese ihn allerdings aufgrund seines zu jungen Alters nur im Falle einer amtlich bescheinigten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen. Wenn er um seine Entlassung nachsuchte, verlöre er das ihm ansonsten zustehende Übergangsgeld - bis 2015 immerhin 71 Prozent seiner letzten Bezüge als OB.
Nach Auffassung des Haushaltsexperten des Bundes der Steuerzahler NRW, Heiner Cloesges, steht für Sauerland noch mehr auf dem Spiel: "Er verliert dann nicht nur die Beamtenpension als Verwaltungschef, sondern auch seine Altersbezüge als ehemaliger Berufsschullehrer." Der frühere Oberstudienrat würde lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
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Leserkommentare
05.08.2010 11:09 | Volks Zorn
Betr. Klagen der Opfer und Hinterbliebenen ...
03.08.2010 11:30 | P.Harz
Keine Pensionsansprüche nach dem Rücktritt?
02.08.2010 19:09 | Angelo
Wer von all den Heuchlern, die den Rücktritt des Sündenbocks verlangen, würde bei seinem Arbeitgeber kündigen und auf seine ...