Ermittlungen eingestellt: Akten wieder im Schrank

Das Landgericht wird keine Anklage gegen die mutmaßlichen Tathelfer des „Bunkermords“ erheben. Der Beschluss hat über 15 Jahre auf sich warten lassen.

Gab dem Verbrechen seinen Namen: der U-Boot-Bunker Valentin in Farge. Bild: dpa

Gegen die mutmaßlichen Tathelfer beim sogenannten „Bunkermord“ wird kein Hauptverfahren eröffnet. Eine Verurteilung sei in allen Vorwürfen „nicht hinreichend wahrscheinlich“, begründete das Landgericht seinen Beschluss vom Mittwoch. Damit schließt das Gericht Akten, die 14 Jahre lang unbearbeitet in den Schränken gelegen hatten. Erst nachdem Radio Bremen die Untätigkeit des Gerichts im vergangenen Juli öffentlich gemacht hatte, wurde der Fall erneut behandelt.

Das kurdische Liebespaar Ayse Dizim und Serif Alpsozman war im August 1999 auf Anweisung von PKK-Funktionären am U-Boot-Bunker Valentin umgebracht worden. Beide Opfer waren selbst AktivistInnen der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei und hatten gegen den Willen der Führung geheiratet. Überregionale Aufmerksamkeit erfuhr die Tat auch wegen ihrer Brutalität: Dizim wurde im Schlick erstickt, Alpsozman mit einem Schraubenschlüssel erschlagen und mit einem Auto überfahren. Die Täter wurden schnell gefasst und wegen Totschlags verurteilt.

Es stand zwar außer Frage, dass im Hintergrund weitere Personen an der Tat beteiligt waren – allerdings nicht, inwieweit diese in die Ziele der Aktion eingeweiht waren. Das Verfahren gegen diese mutmaßlichen Tathelfer war zunächst ausgesetzt worden, um die undurchsichtigen PKK-Strukturen im Hauptverfahren zu durchleuchten. Dass dann jahrelang nichts passierte, lag laut Gericht an Überlastung: Es habe nur einen Richter gegeben, der mit dem Fall vertraut sei – und der sei zu beschäftigt gewesen.

Die aktuelle Entscheidung, keine Anklage zu erheben, wäre laut Landgerichts-Sprecher Thorsten Prange aber auch vor Jahren nicht anders ausgefallen. Es gebe „tatsächliche und rechtliche“ Gründe gegen ein Verfahren. Der Grund sei also nicht, dass einzelne Tat-Aspekte inzwischen verjährt seien. Es bestehe keine Gefahr, dass Täter aufgrund der jahrelangen Untätigkeit des Gerichts ungestraft davongekommen seien. Der mit dem Fall vertraute Richter habe die Sache stets im Blick gehabt, sagte Prange zur taz.

Wegen „Beihilfe zum Totschlag“ wird keine Anklage gegen die Verdächtigten erhoben, weil nicht davon auszugehen sei, dass ihnen zum Tatzeitpunkt klar gewesen sei, dass Dizim und Alpsozman getötet werden sollten. Der Regionalverantwortliche der PKK habe diese Entscheidung erst sehr spät getroffen und nur einem kleinen Kreis bekannt gegeben. Ein weiterer Vorwurf war die Freiheitsberaubung: Die Verdächtigten sollen die späteren Opfer in einer Wohnung eingeschlossen haben. Das allerdings beruhe einzig auf der Schilderung eines Haupttäters und sei keine glaubwürdige Grundlage für die Anklage, heißt es im Gerichtsbeschluss.

Auch, dass die Verdächtigten das Tat-Fahrzeug gereinigt und sogar die Reifen gewechselt haben, reicht nach Ansicht des Gerichts nicht für eine Anklage. Denn mit der Verwischung der Spuren hätten sie nicht nur die Haupttäter geschützt, sondern auch ihre eigene Verfolgung behindert. Und dann bleibt „Strafvereitlung“ straffrei.

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