Entscheidung im Bundesrat: Das Leistungsschutzrecht geht durch

Der Bundesrat hat das Leistungsschutzrecht abgesegnet. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Uneinigkeit der SPD-geführten Bundesländer.

Uneins in punkto LSR: die rot-grüne Koalition in NRW (v. l. Landeschefinnen Hannelore Kraft, SPD, Sylvia Löhrmann, Grüne). Bild: dpa

BERLIN dpa | Das Leistungsschutzrecht hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen Presseverlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet. Der angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD scheiterte an der Uneinigkeit der SPD-regierten Länder. Führende Sozialdemokraten hatten zuerst angekündigt, das Gesetz im Bundesrat blockieren zu wollen. Ein entsprechender Vorstoß der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein fand am Freitag jedoch nicht die nötige Mehrheit.

Der Vorschlag hätte das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag verwiesen. Der Bundestag hätte einen möglichen Widerspruch der Länder später jedoch überstimmen können. Gleichzeitig wäre es ein Spiel auf Zeit gewesen: Hätte es bis zur Bundestagswahl keine Einigung gegeben, wäre das Gesetz verfallen. Für dieses Vorgehen fand sich aber keine Mehrheit. In einem Entschließungsantrag, der im Bundesrat verabschiedet wurde, wird das Gesetz nun als „handwerklich schlecht“ kritisiert.

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte im Vorabend der Abstimmung im Bundesrat angekündigt, bei einem Wahlsieg im September werde seine Partei ein „neues, taugliches Gesetz“ auf den Weg bringen. Auf der Computermesse CeBIT hatte er noch für einen Stopp des Leistungsschutzrechts im Bundesrat geworben.

Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Düsseldorfer Landtag, erklärte, die Grünen seien bei ihrem „klaren Nein zum Leistungsschutzrecht“ geblieben. „Da es keine Einigung mit dem Koalitionspartner gab, musste sich Nordrhein-Westfalen zur Frage der Anrufung (des Vermittlungsausschusses) enthalten.“ Die Grünen bedauerten sehr, dass keine Mehrheit dafür gegeben habe.

Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Teile von Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet.

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