Entscheidung des obersten US-Gerichts: Hinrichtungen nun ohne Giftcocktail

Nach Ansicht des Obersten Gerichts verstößt die Verwendung von Gift gegen die Verfassung. Verurteilte in Oklahoma wehren sich gegen das umstrittene Mittel.

Die Todesstrafe ist in 32 der 50 US-Staaten sowie auf Bundesebene erlaubt. Bild: dpa

WASHINGTON afp | Im Streit um einen umstrittenen Giftcocktail für Hinrichtungen hat das Oberste Gericht der USA geplante Vollstreckungen dreier Todesurteile im südlichen Bundesstaat Oklahoma vorerst ausgesetzt.

Es reagierte damit am Mittwoch auf Einsprüche des verurteilten Mörders Richard Glossip, der am Donnerstag hingerichtet werden sollte, und zweier anderer Todeskandidaten gegen ein vorgesehenes Gift. Nach ihrer Ansicht verstößt dessen Verwendung gegen das verfassungsrechtliche Verbot grausamer Bestrafung.

Eine Reihe qualvoller Hinrichtungen hatte im vergangenen Jahr eine Debatte über die in den USA verwendeten Giftcocktails ausgelöst. Die Behörden greifen auf kaum erprobte Mischungen zurück, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern.

Im Fall der drei nun ausgesetzten Hinrichtungen geht es um einen Cocktail aus drei Mitteln - darunter der Arzneistoff Midazolam, gegen den die Verurteilten sich wehren.

Der Cocktail wurde am 29. April vergangenen Jahres bei der Hinrichtung des verurteilten Mörders Clayton Lockett in Oklahoma benutzt. Lockett wand sich nach der Injektion 43 Minuten lang im Todeskampf, bis er schließlich einen Herzinfarkt erlitt. Oklahoma verhängte daraufhin vorübergehend ein Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen. Mitte Januar wurde erstmals seither aber wieder ein Verurteilter exekutiert. Das Oberste Gericht dürfte nun bis zum Sommer entscheiden.

Die Todesstrafe ist in 32 der 50 US-Staaten sowie auf Bundesebene erlaubt, die Zahl der Hinrichtungen geht aber beständig zurück. Nach Angaben des US-Informationszentrums zur Todesstrafe wurden im Jahr 2014 so wenige Menschen hingerichtet wie seit 20 Jahren nicht mehr.

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