Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Dauerüberwachung von Autobahnen gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, verstoße.
Ist doch alles bull shied machen wir uns doch nichts vor hier geht es doch nur ums kassieren und kontrollieren da ist Deutschland doch dass Land der unbegrenzten Möglichkeiten schon immer gewesen.. ich habe einen Freund aus dem Ausland der ein paar Tage in Deutschland war mein Auto überlassen und prompt ist der geblitzt worden 128 anstatt 100 so wie es im bericht stand auf der Mittelspur einer Dreispurigen Autobahn.
Ich habe natürlich widersprochen mit dem Hinweis nicht der zu sein der auf dem Bild erkennbar ist, nach langen hin und her wurde das verfahren eingestellt soweit so gut.
Als ich ein paar Monate später innerhalb meiner Stadt umgezogen bin und ich mich als „braver Bürger“ bei der Stadt ummelden wollte sagte die nette Dame (die immer wieder irritiert auf dem Bildschirm schaute) ich müsste ein Bild abgeben sonst kann sie die Ummeldung nicht durchführen so steht es dort.
Ich habe dass natürlich nicht gemacht und bin als „mündiger Bürger“ zum Anwalt gelaufen um eine Akteneinsicht zu beantragen und siehe da die Behörde mit dem Blitzer hat eine Anfrage bei meiner Stadt gemacht ob ein Bild von mir vorliegt… Datenschutz? dass ich nicht lache..
06.12.2009 13:28 Uhr
von kein Jurist:
Ich bin zwar kein Jurist, ich denke aber, dass das Blitzen auf anderen Grundlagen aufbaut. Es wird ja nur ausgelöst, wenn ein Verstoß stattgefunden hat. Die Persönlichkeitsrechte von "Verbrechern" reichen sicher nicht so weit.
Meiner Meinung nach, würden Steckbriefe Persönlichkeitsrechte viel mehr einschränken, da diese veröffentlicht werden. Die Fotos des Blitzer sehen zwar die Beamten in der Behörde, aber nicht jeder x- beliebige.
05.12.2009 12:20 Uhr
von Holger:
Menschen dürfen überall dauerüberwacht werden - Autos aber nicht. Deutsche Bürokratie par Excellence.
05.12.2009 09:31 Uhr
von Tom:
Das ist doch lächerlich! So wird Rasern und Dränglern ja quasi ein Freibrief ausgestellt! Die Sicherheit auf Autobahnen wird täglich durch Geschwindigkeitsübertretungen und Abstandsverstöße gefährdet! Dann könnte man ja auch gleich die Kameras in Kaufhäusern abschalten und Ladendieben beim Einpacken des Diebesgutes helfen. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass die Aufnahmen nach der Auswertung gelöscht werden. Das muss doch möglich sein.
04.12.2009 20:39 Uhr
von Leser:
"Sollte" ein anderes OLG anders entscheiden? Da hätte die taz aber mal lieber besser recherchiert: Das OLG Bamberg hat bereits deutlich vor dem Urteil aus Oldenburg entschieden, dass die Dauervideoüberwachung, wie sie in Bayern praktiziert wird, nach Ansicht des Gerichts völlig verfassungskonform sei.
04.12.2009 19:29 Uhr
von Gerhard:
Dann können ja bald die ganzen Toll-Collect (Maut)-Überwachungsanlagen wieder abmontiert werden, die filmen doch auch permanent und der Ex-Innenminister hätte zu gerne auf die Daten Zugriff gehabt. Also doch eine Plakette? Oder ist das zu billig … Siehe die Geheim-Verträge Toll-Collect/Bundesregierung bei Wikileaks.
04.12.2009 15:21 Uhr
von yellow:
und wie verhält es sich, wenn Autofahrer "geblitzt" werden? Ich habe gehört, dass das auch gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt, weil Fotos ohne Einwilligung der KfZ-Führer gemacht werden? Und das ganze dann noch von verschiedenen Prüfstellen begutachtet wird, was sich auch mit den Datenschutzgrundlinien beißt?
04.12.2009 15:19 Uhr
von Edelweiß:
Gutes Urteil! Es bleibt zu hoffen, daß die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung auch für das Kfz-Kennzeichen-Scanning gilt. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verwaltungsgericht-Muenchen-Kfz-Kennzeichen-Scanning-ist-rechtmaessig-789852.html
Leserkommentare
07.12.2009 02:17 Uhr
von „braver Bürger“ vs. „mündiger Bürger“ :
Ist doch alles bull shied machen wir uns doch nichts vor hier geht es doch nur ums kassieren und kontrollieren da ist Deutschland doch dass Land der unbegrenzten Möglichkeiten schon immer gewesen.. ich habe einen Freund aus dem Ausland der ein paar Tage in Deutschland war mein Auto überlassen und prompt ist der geblitzt worden 128 anstatt 100 so wie es im bericht stand auf der Mittelspur einer Dreispurigen Autobahn.
Ich habe natürlich widersprochen mit dem Hinweis nicht der zu sein der auf dem Bild erkennbar ist, nach langen hin und her wurde das verfahren eingestellt soweit so gut.
Als ich ein paar Monate später innerhalb meiner Stadt umgezogen bin und ich mich als „braver Bürger“ bei der Stadt ummelden wollte sagte die nette Dame (die immer wieder irritiert auf dem Bildschirm schaute) ich müsste ein Bild abgeben sonst kann sie die Ummeldung nicht durchführen so steht es dort.
Ich habe dass natürlich nicht gemacht und bin als „mündiger Bürger“ zum Anwalt gelaufen um eine Akteneinsicht zu beantragen und siehe da die Behörde mit dem Blitzer hat eine Anfrage bei meiner Stadt gemacht ob ein Bild von mir vorliegt… Datenschutz? dass ich nicht lache..
06.12.2009 13:28 Uhr
von kein Jurist:
Ich bin zwar kein Jurist, ich denke aber, dass das Blitzen auf anderen Grundlagen aufbaut. Es wird ja nur ausgelöst, wenn ein Verstoß stattgefunden hat. Die Persönlichkeitsrechte von "Verbrechern" reichen sicher nicht so weit.
Meiner Meinung nach, würden Steckbriefe Persönlichkeitsrechte viel mehr einschränken, da diese veröffentlicht werden. Die Fotos des Blitzer sehen zwar die Beamten in der Behörde, aber nicht jeder x- beliebige.
05.12.2009 12:20 Uhr
von Holger:
Menschen dürfen überall dauerüberwacht werden - Autos aber nicht. Deutsche Bürokratie par Excellence.
05.12.2009 09:31 Uhr
von Tom:
Das ist doch lächerlich! So wird Rasern und Dränglern ja quasi ein Freibrief ausgestellt! Die Sicherheit auf Autobahnen wird täglich durch Geschwindigkeitsübertretungen und Abstandsverstöße gefährdet! Dann könnte man ja auch gleich die Kameras in Kaufhäusern abschalten und Ladendieben beim Einpacken des Diebesgutes helfen.
Es muss lediglich sichergestellt werden, dass die Aufnahmen nach der Auswertung gelöscht werden. Das muss doch möglich sein.
04.12.2009 20:39 Uhr
von Leser:
"Sollte" ein anderes OLG anders entscheiden? Da hätte die taz aber mal lieber besser recherchiert: Das OLG Bamberg hat bereits deutlich vor dem Urteil aus Oldenburg entschieden, dass die Dauervideoüberwachung, wie sie in Bayern praktiziert wird, nach Ansicht des Gerichts völlig verfassungskonform sei.
04.12.2009 19:29 Uhr
von Gerhard:
Dann können ja bald die ganzen Toll-Collect (Maut)-Überwachungsanlagen wieder abmontiert werden, die filmen doch auch permanent und der Ex-Innenminister hätte zu gerne auf die Daten Zugriff gehabt. Also doch eine Plakette? Oder ist das zu billig … Siehe die Geheim-Verträge Toll-Collect/Bundesregierung bei Wikileaks.
04.12.2009 15:21 Uhr
von yellow:
und wie verhält es sich, wenn Autofahrer "geblitzt" werden? Ich habe gehört, dass das auch gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt, weil Fotos ohne Einwilligung der KfZ-Führer gemacht werden? Und das ganze dann noch von verschiedenen Prüfstellen begutachtet wird, was sich auch mit den Datenschutzgrundlinien beißt?
04.12.2009 15:19 Uhr
von Edelweiß:
Gutes Urteil!
Es bleibt zu hoffen, daß die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung auch für das Kfz-Kennzeichen-Scanning gilt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verwaltungsgericht-Muenchen-Kfz-Kennzeichen-Scanning-ist-rechtmaessig-789852.html