• 28.10.2009

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Privates Kopieren ist kein Verbrechen

Das Recht auf eine digitale Privatkopie bei CDs bleibt erhalten. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Eine Klage der Musikindustrie wurde abgelehnt.von Christian Rath

  • 31.10.2009 10:42 Uhr

    von Kommentator (Das Original!):

    @kommentator:
    Zitat"Auf normalen Audio-CDs ist kein Kopierschutz. Deshalb muss man ihn für eine Privatkopie auch nicht umgehen und macht sich somit auch nicht wegen umgehen von Kopierschutz strafbar."


    Toll!
    Und der Kopierschutz verhindert das RECHT auf (digitale) Privatkopie.
    Bei Kassetten musste man nur n Stück Plastik rausbrechen, bei CDs/DVDs muss man mindestens diverse Programme (Cracks, KeyGens etc.) im Netz suchen.

    Schön waren die Zeiten als man nix als 2 Kassettenlaufwerke, audiocatalyst etc. brauchte, um ein guter Staatsbürger zu sein.

    Aber wo die "Moral" der Großkonzerne hinfällt...

    Cracking for Freedom!

    Kommentator.

    PS: Such Dir bitte nen neuen Nick.
    Kommentator ist für das Recht auf Privatkopie und damit gegen Kopierschutz.

  • 30.10.2009 12:22 Uhr

    von kommentator:

    Zitat: "Nach Ansicht der Kläger begann die Frist erst im Januar 2008 zu laufen. Damals war eine Regelung in Kraft getreten, die es verbot, den Kopierschutz von CDs zu umgehen."

    Auf normalen Audio-CDs ist kein Kopierschutz. Deshalb muss man ihn für eine Privatkopie auch nicht umgehen und macht sich somit auch nicht wegen umgehen von Kopierschutz strafbar.

  • 30.10.2009 11:49 Uhr

    von redaktion:

    Lieber Luftikus,
    ob jetzt in der Sache oder formal entschieden wurde - das Recht auf (digitale) Privatkopie blieb bisher erhalten. Natürlich wäre es noch möglich, es zusätzlich zu stärken, das mag ja sein.

  • 29.10.2009 16:11 Uhr

    von moin moin:

    Man kann/darf ja nicht mal seine gekaufte DVD auf seinen extra gekauften iPod mit Videofunktion kopieren, weil man die DVD dafür 'rippen' muss.

  • 29.10.2009 15:42 Uhr

    von Bigkelle:

    @ Luftikus

    Recht ? in Deutschland? ja der Wiederspruch fällt mir auf!

    Es gibt Länder auf dieser Welt, für die "kopieren" ein Auszeichung für den "Kopierten" ist. Soll die "Musikindustrie" doch diese Länder verklagen.

    Guten Tag


  • 29.10.2009 15:10 Uhr

    von Speiche:

    @Luftikus: ich sehe keinen Widerspruch. Die Aussagen treffen beide zu und sind kausal völlig in Ordnung. Ein Urteil wäre mir persönlich lieber gewesen. Aber der Status Quo bleibt (vorerst) erhalten.

  • 29.10.2009 11:05 Uhr

    von phunk:

    Wahres Wort, Rob...
    Das "witzige" daran ist, dass dieses Geld dann im Nachhinein dazu verwendet wird, die bösen Raubmordkopierer zu verfolgen. Ständig heißt es, die Contentindustrie hätte zu lange geschlafen und ein völlig veraltetes Vertreibsmodell. Langsam bekommt man aber unweigerlich den Eindruck, als hätte sie das Vertreibsmodell inzwischen umgestellt.
    Jetzt wird nämlich Profit aus der Piraterie geschlagen. Warum noch CDs verkaufen? Lasst die Leute runterladen und verklagt sie!
    Ich meine, warum sollte man noch Geld aufwenden um wahre Musiker zu fördern oder ein zeitgemäßes Vertreibsmodell einzuführen? Man kann doch einfach auf das gute alte Urheberrecht pochen, die Kohle lieber in die Verfolgung von Piraten ivestieren und mit einer Welle an Abmahnungen gutes Geld verdienen! Wär doch toll, wenn sich jetzt niemand mehr mit "Privatkopie" rausreden könnte... Wenn ich mir die CD gekauft habe, muss ich mir eben die MP3s auch noch für 9,99 runterladen um sie unterwegs hören zu können.

    Sony, Universal, Warner, EMI... F***T EUCH!

  • 29.10.2009 10:37 Uhr

    von Luftikus:

    "Das Recht auf eine digitale Privatkopie bei CDs bleibt erhalten. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. "
    versus
    "Die Richter erklärten die Verfassungsbeschwerde nun aber für unzulässig, ohne in der Sache zu entscheiden."

    Fällt euch der Widerspruch wenigstens selber auf?

  • 29.10.2009 06:50 Uhr

    von Rod:

    Jeder, der in Deutschland einen PC kauft bezahlt über den PC-Preis bereits eine Urheberrechtsabgabe für das Kopieren von Medien.

    Wer beschreibbare CD-ROM oder DVDs kauft bezahlt auch hier über den Kaufpreis eine Urheberrechtsabgabe.

    WIR HABEN BEREITS BEZAHLT !!! Also ist Kopieren unser gutes Recht !!!

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