Energietransparenz im Wohnungsinserat: Immobilie folgt Kühlschrank

Ob Kauf oder Miete – jedes Inserat muss ab dem 1. Mai die Energieklasse der Immobilie nennen. So werden Nebenkostenabschätzungen transparenter.

Topimmobilien in Bremen zeigen in diesem Modell eine schlechte Energiebilanz Bild: dpa

FREIBURG taz | Wer einen Kühlschrank kauft, bekommt die Transparenz seit Jahren frei Haus: Auf jedem Werbeprospekt ist die Effizienzklasse der angebotenen Geräte vermerkt – was dazu geführt hat, dass die Kunden vermehrt auf sparsame Geräte achten. Ab Mai wird auch der Wohnungsmarkt ein Stück transparenter: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet alle Anbieter von Immobilien – egal ob zum Kauf oder zur Miete – in ihren Anzeigen und Exposés, den energetischen Standard auszuweisen.

Damit können Interessenten die Höhe der Nebenkosten besser abschätzen. Bisher hat man sich oft auf die Energiekosten des Vormieters oder Vorbesitzers gestützt, doch die sind wenig aussagekräftig, weil die Heizgewohnheiten sehr unterschiedlich sein können.

Dass die neue Vorschrift von den Marktakteuren tatsächlich umgesetzt wird, dafür will sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einsetzen. Die Organisation kündigte am Montag an, sie werde den bundesweiten Anzeigenmarkt genau beobachten und als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation „Verstöße juristisch verfolgen“. Dass Verbraucherschützer sich der Sache annehmen, ist offenbar nötig: Eine DUH-Umfrage bei den 16 zuständigen Landesministerien ergab, dass meistens noch nicht mal klar ist, welche Behörde zuständig ist, wenn Anbieter von Immobilien die Energiekennwerte verschweigen.

Allerdings hat auch die neue Fassung der EnEV noch Defizite. Besonders kritisiert wird die parallele Existenz von weiterhin zwei Arten von Energieausweisen, deren Kennwerte auf unterschiedliche Weise erhoben werden. Es gibt nämlich den Bedarfsausweis, der sich aus der Qualität der Bausubstanz des Gebäudes ergibt; seine Kennwerte sind völlig unabhängig vom Nutzerverhalten. Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen ist aber auch der Verbrauchsausweis noch zulässig, der sich aus den gemittelten Energieverbräuchen aller Bewohner errechnet.

Diese Parallelwelt steht seit Jahren massiv in der Kritik, denn sie verwirrt: „Wir müssen zu einem einheitlichen Bedarfsausweis kommen“, sagt daher Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energieagentur (dena). Gleichwohl sind die ab Mai gültigen Label aber deutlich besser als nichts. Von A+ bis H reichen künftig die Klassen, die man in den Anzeigen finden wird.

Daneben muss stehen, wie hoch der Enenergiebedarf pro Quadratmeter ist, welcher Energieträger das Haus im Wesentlichen beheizt und in welchem Jahr es gebaut wurde – alles wichtige Informationen, die für die Abschätzung der Nebenkosten wichtig sind, die bisher aber häufig unterschlagen wurden.

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