Empfehlung der Mindestlohnkommission: Wie viel ist genug?

Am Dienstag stellt die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung vor. Welche Aufgaben haben die ExpertInnen? Ein Überblick.

Ein Gebäudereiniger ist als Silhouette zu sehen

Hier bekommen viele nur den Mindestlohn: Gebäudereiniger bei der Arbeit Foto: Sebastian Kahnert/dpa

BERLIN taz | Am Dienstag stellt die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung zur Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vor. Unklar ist noch, welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Empfehlung haben wird.

2015 wurde das Mindestlohngesetz (MiLog) eingeführt. Es regelt die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland. Die unabhängige Mindestlohnkommission wurde eingerichtet, um regelmäßig die Höhe des Mindestlohns zu überprüfen und Empfehlungen für Anpassungen zu machen. Hierzu erarbeitet sie alle zwei Jahre einen Vorschlag. Letztmalig ist der gesetzliche Mindestlohn nach der Empfehlung der Kommission am 1. Januar 2020 angehoben worden, momentan beträgt er 9,35 Euro pro Stunde. Bisher empfahl die Kommission stets die Erhöhung des Mindestlohns.

Blickt man auf die langfristige Entwicklung in anderen Branchen, scheint zunächst klar, dass der Mindestlohn auch im Januar 2021 steigen müsste: Sofern dieser entsprechend der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre angepasst werden sollte, müsste er nächstes Jahr 9,85 Euro pro Stunde betragen, also um 50 Cent steigen.

Die Coronakrise bremst die Lohnentwicklung in Deutschland nun aber stark. Das beleget eine Studie des Vergleichsportals Gehalt.de. Statt der durchschnittlichen Lohnsteigerungsrate von 2,57 Prozent prognostiziert das Portal eine durchschnittliche Lohnsteigerungsrate von 1,6 Prozent für 2020 und von nur noch 0,3 Prozent für 2021.

Und wegen der Coronakrise befindet sich die Wirtschaft erstmals seit Einrichtung der Kommission auch in der Rezension. Gerade in Branchen mit einem hohen Anteil an Mindestlohnempfängern haben viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet oder den Beschäftigen gleich ganz gekündigt. Die Frage ist nun: Welche Schlussfolgerung zieht die Mindestlohnkommission daraus? Steigt die Lohnuntergrenze wie gehabt, nur wenig oder sogar gar nicht?

Die EU-Kommission, ab Juli unter deutscher Ratspräsidentschaft, setzt sich derweilen ebenfalls für eine die Lebensgrundlage sichernde staatsabhängige Lohnuntergrenze ein. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) berechnete auf dieser Grundlage den Mindestlohn für Deutschland: er müsste bei 12,61 Euro liegen. Auch deutsche Sozialverbände, sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerverbände, sprechen sich dafür aus, den Mindeslohn anzuheben.

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