Embryonale Stammzellenforschung: Abgeordnete verlangen Förderverbot

Eine parteiübergreifende Initiative von Abgeordneten will das EU-Forschungsprogramm in der Frage der Stammzellen beschränken.

Die EU bezahlt immer noch Forschungsvorhaben, bei denen embryonale Stammzellen eingesetzt werden. Bild: ap

BERLIN taz | „Horizont 2020“, das kürzlich beschlossene, 80 Milliarden Euro schwere Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Kommission, soll künftig keine Forschungsvorhaben mit embryonalen Stammzellen mehr fördern. Das fordert eine parteiübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten aus SPD, CDU, Grünen und Linken sowie der CDU-Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese.

„Es kann nicht sein, dass mit deutschen Steuergeldern über den Brüsseler Umweg Forschungsprojekte finanziert werden, die nach deutschem Recht bei Strafe verboten sind“, sagte Liese am Dienstag in Berlin.

Derzeit ist die EU-Förderung lediglich für solche Projekte ausgeschlossen, bei denen Embryonen direkt zerstört werden. Dagegen bezahlt die EU immer noch Forschungsvorhaben, bei denen embryonale Stammzellen eingesetzt werden, die nach dem gesetzlichen Stichtag vom 1. Mai 2007 gewonnen worden sind.

Hiergegen richtet sich die Kritik der Abgeordneten: In Deutschland nämlich dürfen nur solche Zellen eingesetzt werden, die vor diesem Stichtag produziert wurden. In anderen Ländern existiert diese Einschränkung nicht, und genau hier liegt der innereuropäische Konflikt um die Frage, was förderungszulässig sei und was nicht.

Angriff auf die Menschenwürde

Die Abgeordneten Günter Krings (CDU), René Röspel (SPD), Birgitt Bender (Grüne) und Ilja Seifert (Linkspartei) regen nun an, die EU-Förderung möge sich einzig auf Forschungsvorhaben mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut konzentrieren. Der Einsatz embryonaler Stammzellen sei ein Angriff auf die Menschenwürde, begründete Seifert den gemeinsamen Vorstoß.

Ohnehin, argumentierte Liese, hätten sich die Forschungen mit adulten Stammzellen und solchen aus Nabelschnurblut als weitaus erfolgversprechender herausgestellt als jene mit embryonalen Stammzellen. So gebe es inzwischen klinische Studien zu insgesamt 73 Krankheiten. Embryonale Stammzellen dagegen würden nur noch in einer laufenden klinischen Studie verwendet mit dem Ziel, eine Netzhautkrankheit zu behandeln.

Unterstützung erhalten die Parlamentarier vom Rechtsausschuss des EU-Parlaments: Dieser hatte sich vorige Woche für ein vollständiges Förderverbot für die Embryonenforschung ausgesprochen.

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