Eintauchen bei den Gehörlosen: Zwischen Genozid und Cyborgs

Gehörlose diskutieren im Netz rege über ihr Verhältnis zum Rest der Gesellschaft. Gibt es ein Recht auf Taubheit? Oder sollte man gleich Cyborg werden?

Manchmal festigt Technologie nur alte Vorurteile Bild: Maria Kokina

BERLIN taz | Bei kaum einer Gruppe körperlich Beeinträchtigter ist der Unterschied zwischen Selbst- und gesellschaftlicher Wahrnehmung so groß wie bei Gehörlosen. Oft als eine Behinderung wahrgenommen, tut sich bei näherer Betrachtung eine ausdifferenzierte, selbstbewusste Subkultur auf, die sich mannigfaltig äußert. Und die sich vor der Herausforderung sieht, technologische Neuerungen zu absorbieren.

Enno Park hat hier die Bedingungen der Entstehung einer Gehörlosenkultur skizziert. Seit Beginn der modernen Medizin bis in die 80er des 20. Jahrhunderts sind Gehörlose systematisch ausgegrenzt worden. Die Gebärdensprache galt lange Zeit als primitiv und wurde erst 2002 gesetzlich anerkannt. Im Schatten der gesellschaftlichen Ablehnung entwickelt sich eine verhältnismäßig abgegrenzte Parallelkultur, die sich – im Gegensatz zum gesellschaftlichen Blick auf sie – nicht als behindert verstand, sondern als sprachliche Minderheit.

Der Wendepunkt war die Entwicklung des Cochleaimplantats vor 30 Jahren, weil es damit ein technisches Gerät zur Normalisierung gab, dessen Ablehnung Außenstehende oft als Verweigerung interpretieren (unter anderem, weil im Mainstream sehr unrealistische Vorstellungen von der Funktionsweise vorherrschen. Es hat damals zur Spaltung der Community geführt.

Das Gerät ermöglicht es Menschen mit funktionierendem Hörnerv auf ein normal entwickeltes Hörzentrum zurückzugreifen, wenn sie Spätertaubte sind oder es als Kind eingesetzt bekommen. Denn damit das Implantat funktioniert, braucht es ein ausgebildetes Hörzentrum im Gehirn, das sich in der frühkindlichen Entwicklung bildet. Daraus ergab sich die Frage, ab wann und ob überhaupt Kleinkinder einer mehrstündigen Operation, wie sie zur Einsetzung der Prothese notwendig ist, unterzogen werden darf.

Abgesehen von dieser speziellen ethischen Frage, die sich weit ins Privatleben der Betroffenen zurückzieht, gibt es das größere, soziologische Problem, das vor allem in den USA seine rhetorische Zuspitzung erfahren hat. Dass es nämlich, gerade auch für Kinder, ein Recht auf Taubheit gebe, und dass durch technologische Neuerungen und gesellschaftlichen Druck ein „Genozid“ an der Community vollzogen werde. Taubheit sei keine Behinderung, also bedürfe es auch keiner Heilung durch das Cochleaimplantat. Die Rede vom Genozid ist in Deutschland nicht die Regel, kommt aber vor – beispielsweise als die gehörlose Piratenpolitikerin Julia Probst dazu twitterte.

Ein Recht auf Implantat?

Tatsächlich dreht die Diskussion bisweilen in die Gegenrichtung, am deutlichsten in der Fragestellung, ob Kinder ein Recht auf das Implantat haben. Das vorläufige Argument: Ja, denn „im Fall des CI sind die Folgen der Implantation weitgehend reversibel, die der Nichtimplantation aber nicht.“ Man könne das Kind in beiden Kulturen erziehen, und später könne es sich dann entscheiden, ob es bikulturell leben möchte oder sich einem Kreis zuordnen will.

Es sind diese Diskussionen, die schon geführt wurden und die heute noch nachbrennen; die aber von Bedeutung sein werden in den Diskussionen, die sich jetzt langsam vorbereiten. Denn wenn das Cochlea-Implantat ein Werkzeug ist, wessen Werkzeug ist es dann? Wem gehört das Cochlea-Implantat, dem Träger oder der Firma, die es produziert?

Was zunächst wie eine juristische Spitzfindigkeit klingt, bekommt eine neue Perspektive, wenn man die Frage konkreter stellt: Wer darf die Prothesen manipulieren? Sollte es technisch möglich sein, mit dem Cochlea-Implantat Ultraschall wahrzunehmen – darf man sein eingesetztes Device hacken, um sich diese Fähigkeit anzueignen? Will there be Cyborgs?

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