• 21.11.2009

Eine Teewurst als Kündigungsgrund

Der verhängnisvolle Snack

Einer Sozialmitarbeiterin wurde wegen des verbotenen Verzehrs einer Teewurst gekündigt. Nach Medienschelte zieht ihr Arbeitgeber dies zurück.von Franziska Langhammer

  • 22.11.2009 18:31 Uhr

    von Hermann Reinecke:

    Für eine Altenplegerin reicht ein Stück Teewurst als Kündigungsgrund. Fragt man sich: was muss z. B. ein Arbeitsrichter, Bundestagsabgeordneter, Minister (siehe Schäuble und sein Waffenhändler) anstellen um seinen Job zu verlieren?

  • 22.11.2009 16:27 Uhr

    von Peter Zunker:

    Es hat doch nie ein Vertrauensverhältnis bestanden, das hätte gebrochen werden können. Ich finde es fatal, dass Unternehmen verlangen, dass man als AN mit Herzblut für das Unternehmen arbeitet, während das der AG in keinster Weise zurückzahlt.

    Das das Vertrauensverhältnis zerstört ist, ist dem Unternehmen anzulasten, weil es wegen einer Lappalie klagt, gerade weil es gang und gebe war, Nahrungsmittel statt wegzuwerfen, dem Personal zu geben.

  • 22.11.2009 10:15 Uhr

    von nordenei:

    "Das Vertrauensverhältnis ist dahin."

    Ist das der neue "Running Gag" aus der Paragrafen-
    Welt ?

    Was halte ich, was halten Sie, was halten viele
    davon, dass Lebensmittel, wenn sie sowieso weggeschmissen, vom Personal gegessen werden?

    Wenn das das ..ähm.. Vertrauensverhältnis zerstört...

    Welches Vertrauensverhältnis?
    Ich sehe weit und breit keines.

  • 22.11.2009 01:07 Uhr

    von Matthias Latteyer:


    Haben die vielleicht einen unglücklichen Betriebsleiter?
    Ich dachte immer, eine christliche und gemeinnützige GmbH sei doch so sozial zu Ihren Mitarbeitern...

  • 21.11.2009 02:58 Uhr

    von Juergen K.:

    Unglaublich

    GOTT zeige Dich !
    Allah zeige Dich !
    Krishna zeige Dich !

    Und alle anderen auch !

    ZEIGT EUCH !

    Auf der Strasse, auf Kreuzungen, auf Autobahnen und Gleisen, in Behörden und Staatspalästen
    flashmobbed sie zu !

    ZEIGT EUCH !

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