Eilantrag gegen Insektizid abgelehnt: Karate bleibt im Einsatz

Im umstrittenen Einsatz des Insektizids „Karate Forst flüssig“ über Brandenburgs Wäldern hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Nabu abgelehnt.

Warnschild zum Insektizideinsatz

Betreten verboten: Brandenburgs Wälder nach Einsatz von „Karate Forst“ Foto: dpa

Chemiekeule gegen Nonnenraupen: NaturschützerInnen, AnwohnerInnen und einzelne Waldbesitzer hatten gehofft, dass der Eilantrag des Naturschutzbunds Nabu Brandenburg doch noch zum Abbruch der umstrittenen Insektizidaktion südlich von Potsdam führen könne. Doch am Mittwochnachmittag lehnte das Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag ab – aus formalen Gründen.

Aufgrund einer erhöhten Population der Raupe des Nachtfalters Nonne hatte der Landesbetrieb Forst Brandenburg den Einsatz des chemischen Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ veranlasst. Hintergrund: Wegen anhaltender Trockenheit konnte sich die Nonne besonders zahlreich vermehren und bedrohe nun vor allem die in Brandenburg noch weitverbreiteten Kiefernwälder durch Kahlfraß. Die Behörde sieht den Insektizideinsatz als Ultima Ratio, um ein Absterben großer Waldbereiche zu verhindern.

Dem widersprach der Nabu in der 30-seitigen Begründung seines Eilantrages und führte unter anderem auf, dass der Einsatz des Totalinsektizids auch zur Abtötung von Nützlingen und natürlichen Feinden der Nonne führe. Auch die Annahme, dass sich der Wald von dem Befall nicht erholen könne, sieht man bei den Naturschützern kritisch. Sowohl der Nabu als auch der BUND unterstützten die schon im Vorfeld stattfindenden Anwohnerproteste.

Der Eilantrag hatte neben ungünstigen Wetterbedingungen zwar den Beginn der Aktion um einen Tag verschoben, aber bereits seit seiner Woche wird „Karate Forst flüssig“ per Hubschrauber versprüht. Der Landesforstbetrieb ordnete als Sicherheitsmaßnahmen an, die behandelten Waldgebiete 48 Stunden zu meiden und drei Wochen keine Früchte, Pilze oder Kräuter dort zu sammeln.

Zwei weitere Eilverfahren

Hubschrauber mit Insektizid an Bord Foto: dpa

Das wird nun nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam auch weiterhin so bleiben. Dem Antragsteller fehle es an der notwendigen Antragsbefugnis, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Gericht hatte bis zur endgültigen Entscheidung angeordnet, dass das Insektizid zumindest über Schutzgebieten nicht versprüht werden dürfe. Diese Zwischenverfügung „hat sich damit überholt“, so das Gericht.

Allerdings sind inzwischen noch zwei weitere Eilverfahren gegen den Einsatz von „Karate Forst Flüssig“ anhängig, über die das Potsdamer Gericht entscheiden muss: Ein weiterer vom Nabu und einer vom Landschaftsförderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung als Eigentümer eines Waldgrundstücks. Viel Zeit bleibt nicht mehr: Ende Mai soll der Einsatz abgeschlossen sein.

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