Ecclestone-Prozess eingestellt: „I'm happy“

Die Bestechungsvorwürfe haben sich erledigt. Das Gericht entscheidet: Nach Zahlung von rund 75 Millionen Euro gilt Formel-1-Boss Ecclestone als unschuldig.

Weiße Haare, weiße Weste: Bernie Ecclestone ist unschuldig. Bild: ap

MÜNCHEN taz | Mit einem kleinen Satz kommentierte Formel 1-Boss Bernie Ecclestone seinen großen Erfolg vor Gericht am Dienstag: „I’m happy“, sagte der kleine Mann in schwarzem Anzug und Beatles-Frisur bevor er im Aufzug verschwand. Davor schüttelte er so freudig wie wohl nur selten ein Angeklagter die Hände der Staatsanwaltschaft und seines Richters Peter Noll. Der hatte gerade verkündet, dass Ecclestone als freier Mann das Gericht verlassen kann.

Die Kammer schloss sich dem Wunsch der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung an und stellte das Verfahren gegen Ecclestone gegen eine Auflage von 100 Millionen Dollar, rund 75 Millionen Euro, ein. Wenn er die Summe innerhalb einer Woche bezahlt, gilt er als unschuldig. 

Seit April kam der Brite jeden Dienstag und Mittwoch ins Landgericht München. Ihm wurde vorgeworfen, den ehemaligen Vorstand der BayernLB Gerhard Gribkowsky mit 44 Millionen Euro bestochen zu haben, damit der die Formel-1-Anteile seiner Bank an den Wunschinvestor von Ecclestone, CVC, verkauft.

Ecclestone behauptete dagegen, Gribkowsky habe ihm gedroht, brisante Informationen über seine Finanzen an die britischen Steuerbehörden weiterzuleiten, und das Geld deshalb erhalten. 

Noch vor zwei Jahren war sich Richter Peter Noll sicher, dass es sich um Bestechung handelte und verurteilte Gribkowsky deshalb zu achteinhalb Jahren Haft. Ecclestone habe Gribkowsky mit seinem Charme und seiner Raffinesse „ins Verbrechen“ geführt, sagte er damals.

Jetzt habe das Gericht bewiesen, „vorurteilsfrei“ in das neue Verfahren gegangen zu sein, lobte Ecclestones Anwalt nach der Verhandlung. 

Noll begründete seinen Beschluss, das Verfahren einzustellen, damit, dass sich die Vorwürfe - Bestechung eines Amtsträgers und Anstiftung zur Untreue - nicht „erhärten“ ließen und wohl auch weitere Prozesstage daran nichts ändern würden. Ecclestone sei sehr wahrscheinlich nicht bewusst gewesen, dass Gribkowsky als Vorstandsmitglied der BayernLB auch „Aufgaben der öffentlichen Verwaltung“ wahrzunehmen hatte und damit ein Amtsträger war.

Mehrere Zeugen hatten bestätigt, dass sich die BayernLB nach außen wie eine Privatbank präsentiert hatte. Dass Ecclestone Gribkowsky als „civil servant“ bezeichnete, sei nur eine allgemeine Frotzelei gewesen. 


Auch der zweite Anklagepunkt, die Anstiftung zur Untreue, hätte sich nur schwer beweisen lassen. Als die BayernLB ihre Anteile an CVC verkaufte, bekam Ecclestone eine fünfprozentige Provision, etwa 41 Millionen Dollar. Es bestand der Verdacht, Gribkowsky habe diese für ihn ausgehandelt, damit Ecclestone ihm davon sein Schmiergeld zahlen könnte.

„Lottogewinn“ für die BayernLB

Allerdings ergab sich in den vergangenen 21 Verhandlungstagen, dass Ecclestone auch ohne die Hilfe Gribkowskys Anspruch auf eine Provision hätte haben können, da ihm die „Schlüssel für den Verkauf“ in die Hand gegeben wurden. 

Richter Noll betonte auch, dass der Verkauf an CVC auch für die BayernLB ein „Lottogewinn“ gewesen sei. Die Forderung der Bank an Ecclestone, ihm 400 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen, weil ihr durch den angeblich abgesprochenen Deal mit Gribkowsky bessere Angebote durch die Lappen gegangen seien, scheint dadurch aussichtslos. 


An den Vorwürfen gegen Ecclestone blieb nur noch die „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“, die laut Richter Noll nicht so schwer wiegt, als dass sie einer „Einstellung entgegenstehen“ würde. Außerdem führte Richter Noll wie die Staatsanwaltschaft mildernde Umstände an: Für den 83-jährigen Ecclestone sei die lange Anreise nach Deutschland zu belastend. 

Die Rekordsumme von 100 Millionen Dollar sei den Vermögensverhältnissen des Angeklagten „angemessen“.

Aus einem Steuerbescheid entnahm Richter Noll zuvor, Ecclestone sei nicht so „milliardenschwer“, wie es in den Medien hieß. Er betonte auch, dass von der Höhe der Auflage nicht auf die „Schwere der Schuld“ geschlossen werden könne.

 Damit habe das Gericht endlich dem „Gerede und Geschrei“, Ecclestone habe sich „freigekauft“ ein Ende gemacht, sagte Anwalt Sven Thomas.

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