EU kontra Trumps Iran-Sanktionen: Unternehmen zwischen den Fronten

Die USA plant, Handel mit Iran zu sanktionieren. Die EU will sich dagegen wehren – mit einem Gesetz von 1996. Die Wirtschaft reagiert reserviert.

Eine iranische Flagge hängt an einem Auto

Im Streit mit den USA über Sanktionen gegen den Iran geht die EU auf Konfrontationskurs Foto: Reuters

BERLIN taz | Am Freitag hat die EU-Kommission damit begonnen, Abwehrmaßnahmen gegen Sanktionen der USA beim Handel mit dem Iran einzuleiten. Die deutsche Wirtschaft reagiert verhalten auf diesen Versuch, europäische Firmen gegen den Iran-Bann von US-Präsident Donald Trump zu schützen. Unternehmen drohen im Streit zwischen EU und USA um das Atomabkommen mit dem Iran zwischen die Fronten zu geraten.

Die Maßnahmen der EU greifen innerhalb von zwei Monaten, wenn die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament keinen Einspruch erheben, teilte die Kommission mit. Der Hintergrund: Die RegierungschefInnen der EU-Staaten wollen nicht zulassen, dass europäische Firmen wegen ihrer Geschäfte mit dem Iran Schwierigkeiten mit den USA bekommen. Donald Trump hat die US-Maßnahmen gegen den Iran für allgemeinverbindlich erklärt, es handelt sich um sogenannte extraterritoriale Sanktionen. Das heißt: Sie gelten auch für nicht-amerikanische Firmen. Europäischen Unternehmen drohen Strafen in den USA, wenn sie sich nicht an die Sanktionen halten.

Die EU will Unternehmen vor Strafen schützen. Deshalb haben die Regierungschefinnen beim EU-Spitzentreffen in Sofia beschlossen, die sogenannte Blocking Regulation zu reaktivieren. Dieses Gesetz wurde 1996 wegen eines Streits mit den USA unter Präsident Bill Clinton um extraterritoriale Sanktionen erlassen. Seinerzeit ging es ebenfalls um den Iran sowie um Libyen und Kuba. Es ist aber nicht in Kraft getreten, weil die EU und die USA ein Stillhalteabkommen vereinbarten. Aus diesem Grund gibt es weder Erfahrungen mit der Durchsetzung noch einschlägige Interpretationen.

Das Gesetz verbietet europäischen Firmen, sich dem Handelsverbot der USA zu fügen. Unternehmen, die Niederlassungen im Iran schließen oder Geschäftsbeziehungen abbrechen, müssen mit Strafen rechnen. Gleichzeitig sieht die Blocking Regulation vor, dass Gerichtsentscheidungen zur Durchsetzung von US-Strafen wegen Missachtung der Sanktionen gegen den Iran in der EU nicht anerkannt werden. Außerdem ermöglicht sie Entschädigungen für Unternehmen, die von den USA bestraft werden. Jetzt besteht die Gefahr, dass Firmen in eine Zwickmühle geraten: Ignorieren sie die Sanktionen, kommen sie in den USA in die Bredouille. Folgen sie Trump, droht Ärger in der EU.

Industrie gegen konkurrierende Gesetze

Wirtschaftsvertreter sehen das Vorhaben deshalb mit gemischten Gefühlen. „Für die Bundesregierung und die EU muss vorrangiges Ziel sein, konkurrierende Gesetzeslagen in Europa und den USA zu vermeiden“, sagt Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Dass die EU das Blocking-Gesetz reaktiviere, sei nachvollziehbar. Wie es sich auswirke, sei aber unklar, kritisierte er.

Zu den Unternehmen, die bislang Geschäfte im Iran betreiben und in den USA aktiv sind, gehören vor allem deutsche Maschinenbauer. Ihr Verband, der VDMA, begrüßt zwar die Entscheidung der EU, das Problem der extraterritorialen Sanktionen anzugeben. Verbandsvertreter sind aber skeptisch, auch weil das Gesetz noch nie angewandt wurde.

Unternehmen können deshalb nicht einschätzen, was auf sie zukommt. „Bei solchen Regeln steckt der Teufel oft im Detail“, sagt Ulrich Ackermann, Leiter der VDMA-Abteilung Außenwirtschaft. „Wir werden die Verordnung nun analysieren, um ihre Auswirkungen be­lastbar beurteilen zu können.“ Es sei aber klar, dass die Blocking Regulation keinen allumfassenden Schutz gewähr­leiste. „Sie soll die am Irangeschäft interessierten EU-Unternehmen unter­stützen und ihre Risiken reduzieren. Eine vollständige Kompensation der möglichen finanziellen Verluste durch US-Sanktionen wird es aber nicht geben“, erklärte Ackermann.

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