EU einigt sich auf neues Asylrecht: Neue Standards, alte Verfahren

Nach 15 Jahren Verhandlungen hat die EU nun das Asylrecht vereinheitlicht. Auf Druck von CSU-Minister Friedrich bleibt aber das umstrittene „Flughafenverfahren“.

Das oft kritisierte Flughafenverfahren bleibt: Asylsuchender in der Unterkunft am Frankfurter Flughafen Bild: dpa

LUXEMBURG dpa | Nach fast 15 Jahre langen Verhandlungen hat sich die Europäische Union auf neue Asyl-Standards geeinigt. Die EU-Innenminister billigten am Freitag in Luxemburg ein Gesetzespaket zur Reform der europäischen Asylpolitik. Fünf Rechtstexte sollen sicherstellen, dass Verfolgte überall in der EU dieselben Regeln vorfinden und besseren Schutz erhalten. Die neuen Vorgaben sollen Mitte des Jahres in Kraft treten.

In der Praxis wird vieles leichter: Asylverfahren werden verkürzt und sollen in der Regel nur noch sechs Monate dauern. Der Schutz für Minderjährige wird erhöht, Bewerber erhalten bessere Einspruchsrechte in ihrem Verfahren. Nach wie vor sind Asylanträge in dem Land zu bearbeiten, in dem der Bewerber erstmals in die EU einreist (Dublin-Verordnung).

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström geht davon aus, dass Asylverfahren künftig „fairer, schneller und besser“ entschieden werden können. Im vergangenen Jahr wurden 330.000 Asylanträge in der EU gestellt.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßte die Reform und sagte, die Europäische Union verfüge nun „über das weltweit modernste Flüchtlingsrecht mit hohen Standards“.

Auf Druck von Deutschland blieb das sogenannte Flughafenverfahren, mit dem offenkundig aussichtslose Antragsteller rasch ausgewiesen werden können, erhalten. Im Kampf gegen Kriminelle bekommen Polizei und Justiz Zugriff auf die Datenbank Eurodac, in der Fingerabdrücke von Asylsuchenden drei Jahre lang gespeichert werden. Das Europaparlament wird in der nächsten Woche das Asylpaket noch formal verabschieden, was als gesichert gilt.

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