Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments beschließt neue Richtlinie: Gefährliche Gifte sollen auf den Äckern verboten werden: Doch der Streit geht weiter.von Heike Holdinghausen
Sicher ist es sinnvoll die Anwendung von Agrochemikalien weitestmöglich zu minimieren.
Nun ist ein Verbot leider nur so sinnvoll wie eine ausreichende analytische Kontrolle möglich ist. Da liegt einiges im Argen, weil konventionelle Probenahmemethoden oft wenig geeigent sind zur Klärung entsprechender Sachverhalte beizutragen. Zur Beweissicherung sind die üblichen Methoden oft nicht wirklich geeignet, weil keine Spurenanreicherung möglich und eine Quellenzuordnung sehr unsicher ist. Damit wird das Verursacherprinzip grundsätzlich unterlaufen solange es bei der analytischen Kontolle solche Defizite gibt. Alternativen sind vorhanden und geeignet Zustandsstörer zu erfassen, auch wenn diese nur noch verbotene Restbestände untermischen um Entsorgungskosten zu sparen. Nur werden diese Alternativen nur sehr zögerlich oder garnicht genutzt.
Leserkommentare
06.11.2008 14:53 Uhr
von Karl:
Sicher ist es sinnvoll die Anwendung von Agrochemikalien weitestmöglich zu minimieren.
Nun ist ein Verbot leider nur so sinnvoll wie eine ausreichende analytische Kontrolle möglich ist. Da liegt einiges im Argen, weil konventionelle Probenahmemethoden oft wenig geeigent sind zur Klärung entsprechender Sachverhalte beizutragen.
Zur Beweissicherung sind die üblichen Methoden oft nicht wirklich geeignet, weil keine Spurenanreicherung möglich und eine Quellenzuordnung sehr unsicher ist. Damit wird das Verursacherprinzip grundsätzlich unterlaufen solange es bei der analytischen Kontolle solche Defizite gibt. Alternativen sind vorhanden und geeignet Zustandsstörer zu erfassen, auch wenn diese nur noch verbotene Restbestände untermischen um Entsorgungskosten zu sparen. Nur werden diese Alternativen nur sehr zögerlich oder garnicht genutzt.
Eine Frage des Willens!
Glück auf
Karl