EU-Kommission zu Steuerdeals: Vorteile für Starbucks und Fiat illegal

Mit Steuervorteilen lassen sich Unternehmen ins Land locken. Zwei EU-Staaten haben getrickst und sollen nun von Firmen nicht gezahlte Steuern nachfordern.

Ein Mitarbeiter von Starbucks wirft vor einer Kaffeemaschine einen leeren Becher in die Luft

Im Fall von Starbucks handle es sich um unrechtmäßige staatliche Beihilfen, heißt es. Foto: ap

BRÜSSEL dpa | Die Niederlande und Luxemburg haben nach einer Entscheidung der EU-Kommission multinationalen Konzernen illegale Steuervorteile gewährt. Die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden und die Finanztochter des Autobauers Fiat in Luxemburg müssen nun jeweils 20 bis 30 Millionen Euro nachzahlen, wie die Brüsseler Behörde entschied. Die genaue Höhe der fälligen Nachforderung müssen die nationalen Behörden nach Vorgaben der EU-Kommission ermitteln. Luxemburg kündigte allerdings bereits an, sich rechtliche Schritte vorzubehalten.

In beiden Fällen geht es erstmals um sogenannte Steuervorbescheide (tax rulings). Damit informieren die Behörden Unternehmen im Voraus über die zu erwartende Steuerlast. Das ist an sich nicht illegal – die gewährten Vorteile aber schon. Es gehe um „sehr komplexe Regelungen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dadurch seien „Gewinne innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen verlagert“ worden. Das kann sich aus Steuergründen lohnen.

Die beanstandeten Regelungen benachteiligten andere Unternehmen, die angemessene Steuern zahlten, sagte Vestager. Es handle sich damit um unrechtmäßige staatliche Beihilfen. Die vorteilhaften Regelungen müssen nun ein Ende finden.

Bei Starbucks geht es konkret um die Starbucks Manufacturing EMEA BV, die einzige Kaffeerösterei der Gruppe in Europa und um Vorteile, die sie seit 2008 erhalten hat. Sie verkauft und vertreibt gerösteten Kaffee und andere Starbucks-Produkte wie Becher oder Gebäck. Die Rösterei zahlte einer in Großbritannien ansässigen Starbucks-Tochter Alki sehr hohe Lizenzgebühren für Know-How, so die EU-Kommission – dadurch werde ein großer Teil der versteuerbaren Gewinne zu Unrecht an Alki weitergereicht. Alki wiederum müsse weder in Großbritannien noch in den Niederlanden Körperschaftssteuer zahlen.

Weiterhin erhielt ein Schweizer Zweig von Starbucks von der Rösterei in den Niederlanden einen überhöhten Preis für grüne Kaffeebohnen. Das verringerte die Steuergrundlage der Rösterei künstlich, so die europäischen Wettbewerbshüter.

Weitere Ermittlungen in Bezug auf Apple und Amazon

Bei Fiat nimmt die EU-Kommission eine Regelung aus dem Jahr 2012 ins Visier. Die Fiat-Finanztochter Fiat Finance and Trade konnte laut EU-Kommission etwa ihr Eigenkapital künstlich herunterrechnen – die Behörde spricht von „wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Annahmen und Anpassungen nach unten“. Dadurch konnte das Unternehmen die Steuern verringern.

Das Luxemburger Finanzministerium wehrte sich umgehend gegen die Darstellung der Brüsseler Wettbewerbshüter: “Luxemburg teilt nicht die Schlussfolgerungen der Kommission im Fall Fiat Finance and Trade und behält sich alle rechtlichen Schritte vor. Luxemburg wird die Entscheidung der Kommission und deren Begründung eingehend prüfen.“

Weitere Ermittlungen der EU-Kommission sind noch im Gange. Dabei geht es um Apple in Irland, Amazon in Luxemburg und um eine belgische Steuerregelung.

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