Dublin-III-Stopp zurückgenommen: Ungarn zieht den Schwanz ein

Nach Kritik aus Brüssel: Die Ankündigung Ungarns, das EU-Flüchtlingsabkommen auszusetzen, wurde nach nicht mal 24 Stunden zurückgenommen.

Flüchtlinge im Wald in Ungarn

Flüchtlinge nahe der ungarischen Stadt Szeged. Foto: dpa

BUDAPEST/BERLIN afp/dpa | Nur einen Tag nach der Ankündigung Ungarns, ein EU-Abkommen zur Aufnahme von Flüchtlingen auszusetzen, hat die Regierung in Budapest dies wieder zurückgenommen: Es werde keine Bestimmung der EU außer Kraft gesetzt, hieß es am Mittwoch in Budapest in einer Erklärung des ungarischen Außenministeriums. Außenminister Peter Szijjarto habe seinen österreichischen Kollegen Sebastian Kurz darüber informiert, „dass Ungarn keine Bestimmung der Europäischen Union aussetzen wird“.

Am Dienstag hatte die Regierung in Budapest mitgeteilt, Ungarn könne keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen, weshalb das sogenannte Dublin-III-Abkommen „auf unbestimmte Zeit“ außer Kraft gesetzt werde. Dies hatte Entrüstung in Brüssel und vor allem auch in Österreich ausgelöst, das von der Entscheidung besonders betroffen gewesen wäre.

Ungarn sieht sich seit einiger Zeit mit der Ankunft zehntausender Flüchtlinge konfrontiert; die meisten von ihnen kommen über Serbien ins Land und wollen anschließend weiter nach Deutschland, Österreich oder in die nordeuropäischen Länder. Gemäß dem Dublin-Abkommen ist das Land für das Asylverfahren zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betreten hat.

Derweil hat die Bundesregierung den Botschafter des EU-Partners einbestellt. Der Diplomat soll sowohl im Auswärtigen Amt als auch im Innenministerium Auskunft über die Entscheidung geben, wie beide Ministerien am Mittwoch in Berlin mitteilten.

Thema auf dem EU-Gipfel

Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Schäfer, sprach von einer „einseitigen Entscheidung“ der ungarischen Regierung, die offensichtlich im Widerspruch zu den selbst gegebenen Regeln innerhalb der Europäischen Union stehe. Die Einbestellung des Botschafters ist zwischen EU-Partnern höchst selten.

Nach dem sogenannten Dublin-Abkommen dürfen Flüchtlinge nur in dem EU-Staat Asyl beantragen, in dem sie nach ihrer Flucht erstmals europäischen Boden betreten haben. Aufgrund dieser Regelung werden derzeit viele Asylsuchende von einem Staat in den anderen abgeschoben. Das ungarische Vorgehen wird auch den EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs am Donnerstag in Brüssel beschäftigen.

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