In Niedersachsen wurde der GEW-Chef Eberhard Brandt wegen Fehlstunden disziplinarisch verfolgt. Wollte Kultusministerin Heister-Neumann den Kritiker ausknipsen?von Michael Quasthoff
SgDuH, der Artikel vom 02.10.2009, 18:08 "spielt" nicht in Niedersachsen.
MfG C.Schubert
02.10.2009 18:08 Uhr
von Claus Schubert:
SgDuH, das Gegenteil gibts auch, nämlich, dass vorsätzlich KEIN Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Beim Wissenschaftsministerium zeigte ich an, dass Prof. M. ein falsches Gutachten (vorsätzlich) erstellt habe. Die Antwort am Telefon: "Wasss, vorsätzlich falsches Gutachten!? Das hab ich nicht gehört. Wir haben eine Fürsorgepflicht. Und .... aufgelegt". Dann animierte man noch den Professor mich anzuzeigen, ohne auch nur etwas vom Gutachtenthema zu verstehen (Mundtotmachung), nach dem Motto: Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Darauf angesprochen sagt man: Missverständnis! Dies ist m.W. eine strafbare Handlung (falsche Verdächtigung, Anstiftung zur falschen Strafanzeige). Auch die Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens kann strafbar sein (s. GKÖD II = Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht II).
In meinem dem Ministerium vorgebrachten Falle ist dies meiner festen Überzeugung nach der Fall. Ich bin Fachmann hinsichtlich des Gutachtenthemas und das Ministerium kann dann nicht lapidar und wahrheitswidrig behaupten: "Es gibt keine Anhaltspunkte". Ich bin sicher, das Gutachten wurde inhaltlich nicht durch einen entsprechenden Sachverständigen überprüft. Zunächst hatte man übrigens ganz andere Gründe für das Nichteinschreiten genannt (nicht zuständig, Privatsache, muss eine Straftat sein usw.). Ich hatte später die Angelegenheit in eine allgemeine Anfrage "gekleidet" und siehe da, ein Eingreifen wurde bestätigt. Allerdings schrieb man: "... wenn er permanent falsche Gutachten schreibt", was natürlich ein Riesen-Fauxpas ist. Daraufhin argumentiere man wie oben beschrieben mit "keine Anhaltspunkte". Ein falsches Gutachten als beamteter Professor zu schreiben ist sicher ein schweres Dienst-Vergehen, zumal es auch noch für die Staatsanwaltschaft bestimmt war. Ein Beamter betrügt seinen Staat, dem er Treue geschworen hat. Unglaublich, dass das Ministerium und seine "Helfeshelfer" bis heute damit durchgekommen sind.
Bin aber noch dran an der Sache.
MfG Claus Schubert
02.09.2009 05:32 Uhr
von vic:
Christian Wulff, der nette Mensch von nebenan, beugt das Recht und kehrt unter den Teppich. Man sollte mal nachsehen, was da noch alles verborgen wurde.
Leserkommentare
02.10.2009 18:38 Uhr
von Claus Schubert:
SgDuH, der Artikel vom 02.10.2009, 18:08 "spielt" nicht in Niedersachsen.
MfG
C.Schubert
02.10.2009 18:08 Uhr
von Claus Schubert:
SgDuH,
das Gegenteil gibts auch, nämlich, dass vorsätzlich KEIN Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Beim Wissenschaftsministerium zeigte ich an, dass Prof. M. ein falsches Gutachten (vorsätzlich) erstellt habe. Die Antwort am Telefon: "Wasss, vorsätzlich falsches Gutachten!? Das hab ich nicht gehört. Wir haben eine Fürsorgepflicht. Und .... aufgelegt".
Dann animierte man noch den Professor mich anzuzeigen, ohne auch nur etwas vom Gutachtenthema zu verstehen (Mundtotmachung), nach dem Motto: Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Darauf angesprochen sagt man: Missverständnis! Dies ist m.W. eine strafbare Handlung (falsche Verdächtigung, Anstiftung zur falschen Strafanzeige). Auch die Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens kann strafbar sein (s. GKÖD II = Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht II).
In meinem dem Ministerium vorgebrachten Falle ist dies meiner festen Überzeugung nach der Fall. Ich bin Fachmann hinsichtlich des Gutachtenthemas und das Ministerium kann dann nicht lapidar und wahrheitswidrig behaupten: "Es gibt keine Anhaltspunkte". Ich bin sicher, das Gutachten wurde inhaltlich nicht durch einen entsprechenden Sachverständigen überprüft. Zunächst hatte man übrigens ganz andere Gründe für das Nichteinschreiten genannt (nicht zuständig, Privatsache, muss eine Straftat sein usw.). Ich hatte später die Angelegenheit in eine allgemeine Anfrage "gekleidet" und siehe da, ein Eingreifen wurde bestätigt. Allerdings schrieb man: "... wenn er permanent falsche Gutachten schreibt", was natürlich ein Riesen-Fauxpas ist. Daraufhin argumentiere man wie oben beschrieben mit "keine Anhaltspunkte". Ein falsches Gutachten als beamteter Professor zu schreiben ist sicher ein schweres Dienst-Vergehen, zumal es auch noch für die Staatsanwaltschaft bestimmt war. Ein Beamter betrügt seinen Staat, dem er Treue geschworen hat. Unglaublich, dass das Ministerium und seine "Helfeshelfer" bis heute damit durchgekommen sind.
Bin aber noch dran an der Sache.
MfG
Claus Schubert
02.09.2009 05:32 Uhr
von vic:
Christian Wulff, der nette Mensch von nebenan, beugt das Recht und kehrt unter den Teppich.
Man sollte mal nachsehen, was da noch alles verborgen wurde.