Diskussion um Kinderehen in Deutschland: Özoguz gegen pauschales Verbot

Die Unionsfraktion will die Ehe unter 18 Jahren verbieten. Das könne junge Frauen ins Abseits drängen, warnt die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz.

Eine Frau lacht

Schätzt die Intention, warnt aber vor Folgen des Verbots: Aydan Özoguz Foto: dpa

BRAUNSCHWEIG epd | Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD) sieht ein generelles Verbot von Kinderehen skeptisch. „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Özoguz warnte vor den Folgen für die jungen Frauen. Würden ihre Ehen aberkannt, würden sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche verlieren. Zudem wären ihre Kinder unehelich. „Für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen.“

Die Zahl der in Deutschland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern geht seit Jahren deutlich zurück, wie die Zeitungen unter Berufung auf das Statistische Bundesamt berichteten. Gab es im Jahr 2000 noch 1.073 Eheschließungen von unter 18-Jährigen, waren es im Jahr 2005 377 und im Jahr 2015 nur 92 Hochzeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

Laut Ausländerzentralregister waren Ende Juli 2016 insgesamt 1.475 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Menschen verheiratet. Die meisten davon sind den Angaben zufolge Syrer, viele auch Afghanen und Iraker.

Die Unionsfraktion im Bundestag will Eheschließungen unter 18 Jahren ohne Ausnahme verbieten. Das soll auch für deutsche Jugendliche gelten. Bislang dürfen 16- bis 18-Jährige staatlich nur heiraten, wenn einer von ihnen volljährig und das Familiengericht einverstanden ist. Die CDU plant zudem Bußgelder für religiöse Eheschließungen von Minderjährigen, ohne vorherige Erklärung vor dem Standesamt.

„Wenn eine religiöse Ehe mit Jugendlichen oder gar Kindern geschlossen werden soll, so kann man nicht erwarten, dass Minderjährige immer den Unterschied zwischen einer gültigen staatlichen Ehe und diesem Ritual begreifen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings, der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post.

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