Digitale Patientendaten: Bitte bleiben Sie gesund!

Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz beschlossen: Ab 2018 sollen Daten über Allergien und Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sein.

Eine AOK-Gesundheitskarte zwischen Fingern

Die Gesundheitskarte eines Flüchtlings. Wohin die Daten darauf wohl überall gelangen? Foto: dpa

BERLIN afp | Über die elektronische Gesundheitskarte sollen künftig mehr Patientendaten etwa zu Medikamenten und Vorerkrankungen gespeichert werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das sogenannte E-Health-Gesetz, das auch die Kommunikation der Ärzte und Kliniken untereinander verbessern soll. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht durch die stärkere digitale Vernetzung im Gesundheitswesen einen „echten Nutzen für die Versicherten“.

Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Mammutprojekt: Die vor mehr als zehn Jahren gestartete Einführung der umstrittenen Karte hat bislang Kosten von rund einer Milliarde Euro verursacht. Es gab wiederholt Verzögerungen.

Bislang sind auf der elektronischen Gesundheitskarte, die seit Jahresbeginn für jeden gesetzlich Versicherten Pflicht ist, nur Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Details zur Krankenversicherung gespeichert. Ab 2018 sollen auch Notfalldaten, etwa zu Allergien, Implantaten oder Vorerkrankungen gespeichert werden können, die der Arzt zum Beispiel bei Unfällen direkt abrufen kann.

Versicherte, die mindestens drei Medikamente nehmen, haben ab Oktober 2016 zudem Anspruch auf einen Medikationsplan auf Papier. Ab 2018 soll eine elektronische Version dann auch auf der Karte abrufbar sein. Perspektivisch können über die Gesundheitskarte auch elektronische Arztbriefe, Röntgenbilder oder Impfpässe ausgetauscht werden. Bis Ende 2018 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen werden, die viele dieser Daten zusammenfasst.

Das Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die geplanten Anwendungen vor. Zunächst soll es ab Mitte 2016 möglich sein, die Versichertenstammdaten online abzugleichen und zu aktualisieren. Allerdings berichtete die für die Einführung des neuen Systems zuständige Gesellschaft Gematik von Lieferproblemen bei entscheidenden Komponenten. Wie aus AFP vorliegenden Unterlagen hervorgeht, bezweifelt die Gematik daher, dass die Erprobungsphase, mit der die Massentauglichkeit der Geräte in Praxen und Kliniken getestet wird, fristgerecht abgeschlossen wird.

Das Bundesgesundheitsministerium sieht den Zeitrahmen hingegen nicht in Gefahr und geht davon aus, dass 2016 mit der bundesweiten Einführung der notwendigen Telematik-Infrastruktur in Arztpraxen und Krankenhäusern begonnen wird. Wiederholt wies das Ministerium auch Kritik zurück, die Daten seien nicht sicher. Die Gesundheitskarte habe die „höchsten Sicherheitsstandards“.

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