Deutschlands Haltung zu Myanmar: Dauerhaft im Ausnahmezustand

In Myanmar löste die Militärherrschaft die Partei von Aung San Suu Kyi auf. Deutschland täte gut daran, Ermittlungen gegen das Militär zu unterstützen.

Aung San Suu Kyi und zahlreiche Personen der Wiederstandsbewegung sitzen weiter in Haft Foto: reuters

Die National League for Democracy (NLD) der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi ist eine von mehreren demokratischen Parteien, die vom Militär in Myanmar am 29. März aufgelöst wurde. Sie hätten für eine Registrierung innerhalb von 90 Tagen mindestens 100.000 Mitglieder mobilisieren und innerhalb von 180 Tagen in mindestens der Hälfte der Gemeinden des Landes Parteibüros eröffnen müssen.

In Myanmar herrscht jedoch seit dem Putschversuch des Militärs am 1. Februar 2021 der Ausnahmezustand. Das Militär annullierte die Parlamentswahlen vom November 2020 und setzte dem demokratischen Transformationsprozess des Landes ein jähes Ende.

Das National Unity Government (NUG) formte sich als De-facto-Regierung des Landes, musste aber ins Exil flüchten. Bisher wurden 3.166 Zivilisten ermordet und fast 21.000 Menschen festgenommen, auch Aung San Suu Kyi selbst.

Neben ihr sitzen bekannte PolitikerInnen, Intellektuelle und viele Jugendliche in Haft, die sich der landesweiten zivilen Widerstandsbewegung gegen das Militär angeschlossen hatten. Das NUG hatte die Parteien des Landes aufgerufen, sich nicht zu registrieren und die angesetzten Wahlen zu boykottieren. Die Generäle werden diese jedoch mit Gewalt durchsetzen, um sich zum Schein zu legitimieren.

Zwischen Regierung und Terrorherrschaft unterscheiden

Hierbei darf die internationale Gemeinschaft auf keinen Fall mitspielen. Deutschland sollte stattdessen sorgsam zwischen dem NUG als Regierung Myanmars und der unrechtmäßigen Terrorherrschaft des Militärs unterscheiden.

Auch sollte die im Februar eingereichte Strafanzeige beim Generalbundesanwalt, Ermittlungen gegen das burmesische Militär aufgrund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Genozid an den muslimischen Rohingya aufzunehmen, Gehör finden. Nachdem ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Myanmar anhängig ist, da unklar ist, wer das Land rechtmäßig vertritt, sollte die Möglichkeit, Anklage gegen die obersten Generäle vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu erheben, verfolgt werden.

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ist Professorin für Ethnologie mit dem Schwerpunkt Politische Anthropologie an der Universität Konstanz. Gerade erschien ihre Monographie zu ethno-religiösen Minderheiten in Myanmar: „Rethinking community in Myanmar“, NIAS Press 2023.

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