Deutsche Behördensprache für Flüchtlinge: Verloren im Paragrafendschungel

Bana Ghebrehiwet ist neu in Deutschland. Die Eritreerin erhält viel Post von Behörden, die sie nicht versteht. Über Paragrafen und schlaflose Nächte.

Bana Ghebrehiwet schaut weg, das Kinn auf die Hand gestützt, Licht durch das Fenster fällt auf ihr Gesicht

Bana Ghebrehiwet in ihrem Zimmer in Berlin. Sie möchte nicht erkannt werden Foto: Amélie Losier

BERLIN taz | Die Geste kommt häufig: Mit der rechten Hand fegt Bana Ghebrehiwet durch die Luft, genervt, verzweifelt. Dazu ein „tss tss, Jobcenter“ und ein Augenrollen. Ghebrehiwet sitzt auf dem Bett in ihrem Zimmer in Berlin, wo sie seit einigen Monaten bei einer deutschen Familie wohnt. In ihrer Hand hält sie einen Umschlag mit einem amtlichen Stempel. Sie zittert und sagt: „Ich habe Angst. Was wollen die schon wieder?“

Mit „die“ meint die junge Frau das Jobcenter. Das Amt schickt der jungen Frau regelmäßig Briefe – so wie das üblich ist in Deutschland, wenn man von staatlichen Transferleistungen lebt.

Die Augen der jungen Frau huschen unruhig hin und her. Ghebrehiwet ist 19 oder 20 Jahre alt, so genau weiß sie das nicht. In Eritrea, wo sie herkommt, gibt es kaum Melde- und Standesämter, die Geburten registrieren. Eine Geburtsurkunde hat sie nie besessen, sie hat keine Ahnung, an welchem Tag genau sie geboren ist.

Die Gegenwart indes, ihr Leben in den vergangenen Jahren, ihre Wünsche, davon hat sie mehr als nur eine Ahnung, das kann sie genau beschreiben. Seit gut einem Jahr ist sie in Deutschland und froh darüber. „Ich will bleiben“, sagt sie. „Hier ist Frieden, ich kann zur Schule gehen und einen Beruf lernen.“ Bis ins Jahr 2022 hat sie einen sogenannten subsidiären Schutzstatus. Sie hat Freunde gefunden, migrantische und deutsche. Ihr Zimmer in der Wohnung der Deutschen in einem gutbürgerlichen Berliner Viertel ist 28 Quadratmeter groß, hat ein weiches Bett, Schränke, einen Schreibtisch, Bilder an den Wänden, eine Topfpflanze. „Luxus“, sagt Ghebrehiwet.

Schlaflose Nächte vor dem Besuch des Jobcenters

Trotzdem kann Bana Ghebrehiwet an manchen Tagen nicht aufstehen. Dann plagen sie fürchterliche Schmerzen, in den Beinen, im Kopf. Sie krallt die Decke über ihrem schmalen Körper zusammen und sagt: „Mein Kopf ist kaputt.“ Der Grund sind Alpträume, die in jeder Nacht wiederkommen: Bilder vom Krieg, von den Übergriffen auf der Flucht. Und es ist die ständige Angst vor den deutschen Behörden. Wenn sie, so wie morgen, einen Termin beim Jobcenter hat, liegt sie die ganze Nacht wach.

Die deutschen Behörden, das sind im Fall von Ghebrehiwet vor allem das Jobcenter und die Familienkasse. Die schicken regelmäßig Post: Die Ämter fragen nach Formularen und Anträgen, nach Kopien von Unterlagen, Bestätigungen von der Schule und ihren Vermietern. Vor allem aber enthalten die Umschläge Bescheide über die staatlichen Zuwendungen, die die junge Frau bekommt oder bekommen soll. Schreiben, in denen Sätze stehen wie dieser: „Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.“

Bana Ghebrehiwet

„Ich brauche nicht viel Geld. Aber ich brauche Ruhe“

Was fängt eine Geflüchtete damit an? Eine junge Frau aus Eritrea, die gerade Deutsch lernt, und der „deutsche Bürokratie“ kaum zu vermitteln ist? Ghebrehiwet kommt aus einem kleinen Dorf in der Nähe der eritreischen Hauptstadt Asmara, dort ist sie zur Schule gegangen, hat Lesen, Schreiben und ein wenig Englisch gelernt. Was man so braucht, um klarzukommen in Eritrea. Ein Leben aber, das sich stark über Rechtsnormen, Vorschriften und Anträge entfaltet, so wie das in Deutschland der Fall ist, das kennt Ghebrehiwet nicht.

2015 ist Ghebrehiwet aus Eritrea geflohen. Gerade rechtzeitig, wenig später hätten Söldner vor der Haustür ihrer Familie gestanden, um das Mädchen mitzunehmen. Weil Eritrea und Äthiopien jahrelang miteinander verfeindet waren, müssen in Eritrea alle Frauen zur Armee. Gewöhnlich, wenn sie 18 Jahre alt sind, in der jüngeren Vergangenheit aber auch schon früher. Ghebrehiwet ist das mittlere von fünf Kindern, die älteste Schwester ist vor Jahren von der Armee geholt worden. Niemand weiß, wo die Schwester ist, keiner in der Familie hat seit Jahren mit ihr gesprochen. Ihren Vater kennt Ghebrehiwet nur als Zaungast, auch er ist bei der Armee.

Berechnungsbögen und Änderungsbescheide

Ihre Flucht ist eine Leidensgeschichte wie so viele: Flüchtlingslager in Äthiopien und Sudan, Gefängnis in Libyen, Boot übers Mittelmeer nach Italien, Ankunft in Deutschland. Hunger, Durst, Gewalt, Vergewaltigungen. „Ich will das alles vergessen“, sagt sie. Psycholog*innen wissen, dass Geflüchtete Monate brauchen, um zur Ruhe zu kommen. Viel schlafen, Zuwendung, so was. Stattdessen werden sie bei Behörden unfreundlich empfangen, wenn sie zum Termin zu spät kommen. Sie müssen Amtsschreiben entziffern und zeitnah reagieren. Viele sind damit überfordert.

Manchmal liegt jeden zweiten Tag ein Schreiben für Ghebrehiwet im Briefkasten. Mal ein „Berechnungsbogen“, der mitteilt, wie viel Geld ihr das Jobcenter gewährt. Wenig später ist es ein „Bescheid zur Aufhebung“ dieser Summe. Kurz danach ein „Änderungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“. Die Erklärungen dazu lesen sich so: „Führt eine einmalige Einnahme nicht zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit, ist sie vollständig im Zufluss- oder im Folgemonat unter Berücksichtigung der Absetzbeträge nach § 11b zu berücksichtigen.“ Oder: „Soweit durch die Anrechnung in einem Monat die Hilfebedürftigkeit entfallen würde, ist eine einmalige Einnahme gleichmäßig auf einen Zeitraum von sechs Monaten aufzuteilen, unabhängig davon, ob dann für diesen Zeitraum Hilfebedürftigkeit entfällt oder nicht.“

Ghebrehiwet sagt: „Bis zu meiner Flucht habe ich ohne Papiere gelebt. Ich bin ein Jahr in Deutschland und habe schon einen vollen Aktenordner.“ Ein schwarze Ablagemappe mit Trennblättern, ihr „deutsches Leben“ streng sortiert nach Ausländerbehörde, Jobcenter, Wohnen, Schule, Kindergeld.

Ghebrehiwet schüttelt verständnislos den Kopf, wenn man versucht, ihr zu erklären, dass in Deutschland alles seine Ordnung haben muss, was durchaus von Vorteil sein kann. Wie viele Geflüchtete versteht sie nicht, dass es hierzulande ohne Anträge, vollständige Papiere, Kopien von Kontoauszügen und Schulbescheinigungen niemals geht. Auch für die Deutschen nicht. Sonst gibt es kein Geld.

Berechnungen, die unerklärlich bleiben

Wie aber erklärt man einer Eritreerin, was sich auch den meisten Deutschen kaum vermittelt? Eine Behördensprache, deren kryptische Botschaften und Berechnungen selbst deutsche Akademiker*innen kaum entziffern dürften. Wer – außer Juristen und den Behördenmitarbeiter*innen – versteht schon Sätze wie: „Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf 3 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zehntes Sozialgesetzbuch – SGB X in Verbindung mit § 330 Absatz 3 Satz 1 drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III in Verbindung mit 3 40 Absatz 2 Nummer 3 SGB II“?

Häufig stimmen die Summen, die in den Schreiben angegeben sind, nicht mit denen überein, die auf Ghebrehi­wets Konto landen. Beispielsweise im Juli: Ein Schreiben verspricht 394,57 Euro. Wenig später korrigiert ein „Änderungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ diese Summe. Dann teilt ein weiterer Bescheid mit, dass sie ein „zu berücksichtigendes Gesamteinkommen von 453,66 Euro“ und einen Leistungsanspruch von 1.286,64 Euro habe. Bekommen hat Ghebrehiwet indes nichts.

Nachfragen beim Jobcenter. Die Erläuterungen klären kaum auf. Da ist die Rede vom „Zuflussmoment“, von „Verrechnungen und späterer Nachzahlung des Kindergeldes, die sich aufteilt auf mehrere Monate“, von „Einmalzahlungen, die verrechnet werden“ und „Vorauszahlungen, die berücksichtigt werden“. Manche der Summen, die bei der Erklärung durch den Raum fliegen, tauchen in älteren Schreiben des Jobcenters an die junge Frau auf. Andere wiederum nicht. Diese sind nur in der „Akte Ghebrehiwet“ verzeichnet, die als dicker Ordner in einem Schrank im Jobcenter steht.

Es ist ein Wirrwarr aus Zahlen, Summen und Kosten, gewiss alles rechtsstaatlich geprüft, in Ordnung und allen Vorschriften entsprechend, aber bisweilen selbst von Mitarbeiter*innen des Jobcenters nicht zu verstehen. Ein Mitarbeiter antwortete am Telefon auf Nachfrage zu den Berechnungen für den Juli: „Das kann ich Ihnen nicht erklären.“

Bana Ghebrehiwet

„Ich will bleiben. Hier ist Frieden, ich kann lernen“

In einem Schreiben, das Ghebrehi­wet Anfang August als Korrektur für den Juli bekam, taucht zudem ein großer Posten auf: 924,30 Euro, Heimkosten aus einer Zeit, als sie noch in der Flüchtlingsunterkunft wohnte. Das Geld hat das Jobcenter direkt an das zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten überwiesen. Damit hat Ghebrehiwet also überhaupt nichts zu tun. Wieso muss sie das wissen? Der Gesetzgeber schreibe das so vor, erklärt eine Jobcentermitarbeiterin: „Damit die Geflüchtete weiß, dass ihre Wohnheimkosten beglichen sind.“

„Ich will doch einfach nur zur Schule gehen“

Ghebrehiwet blättert in ihren Kontoauszügen, die vollständig und ordentlich abgeheftet sind. Morgen ein neuer Termin beim Jobcenter. Sie weiß jetzt schon, dass sie in der Nacht nicht schlafen wird. Seit Montag geht sie in eine neue Schule, ein Oberstufenzentrum Gesundheit, Ghebrehiwet will einmal Krankenschwester werden. Auf ihrem Konto hat sie 4,32 Euro. Das Schulmaterial für den Start in der neuen Bildungseinrichtung haben ihr ihre deutschen Vermieter gekauft. „Ich will einfach nur zur Schule gehen und lernen“, sagt Ghebrehiwet: „Dafür brauche ich nicht viel Geld. Aber ich brauche Ruhe.“

Bana Ghebrehiwet wohnt bei der Autorin zur Untermiete.

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