Demonstrantin von Polizei unbeeindruckt: Nasenbeinbruch nicht legitim

Das Verfahren gegen eine Hamburgerin wegen falscher Verdächtigung wurde eingestellt. Sie hatte einen Polizisten angezeigt, der ihr bei einer Demo das Nasenbein brach.

Wer Jakob Papst* mit dem Tonfa am Ohr verletzte, ist angeblich nicht zu ermitteln. Bild: Marily Stroux

HAMBURG taz | Eine klare Ansage von Hamburgs Amtsrichter Carsten Engler in Richtung der Staatsanwältin: "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir dieses Verfahren ohne Urteil beenden können", sagte er am Dienstag, nachdem er eine Stunde lang die Schilderungen von Sabine Klein* gehört hatte. Ein Berliner Polizist hatte der 32-Jährigen bei einer Demonstration gegen den Terrorparagrafen 129a im Dezember 2007 in Hamburg das Nasenbein gebrochen. Sie hatte deswegen Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte mit einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gekontert.

Die Demonstration mit tausenden Menschen war damals mehrfach von Festnahmeeinheiten wegen Bagatellen gestoppt worden. "Wir standen da und warteten, dass es weitergeht", berichtete Klein. Plötzlich habe es Unruhe hinter ihr gegeben, als sie sich umgedreht habe, habe ihr ein Polizist "grundlos einen Faustschlag auf die Nase" versetzt. "Ich war sofort völlig blutverschmiert und schockiert", sagte Klein. Dann sei sie von Polizisten abgeführt worden, die Arme so weit nach hinten hochgezogen, dass sie in entwürdigender Haltung vornüber gebeugt gehen musste.

Bei derselben Demonstration bekam auch Jakob Papst* einen Schlag mit einem Kampfstock vom Typ Tonfa an den Kopf, der ihm das halbe Ohr abriss. Der Täter, ebenfalls ein Berliner Polizist, verschwand in der Kollegen-Menge und konnte angeblich bis heute nicht ermittelt werden.

Im Fall von Sabine Klein hatte der groß gewachsene Polizist später behauptet, dass er ihr den Schlag versetzen musste, weil die 1,60 Meter große Frau ihre Freundin aus den Fängen von zwei uniformierten Hünen befreien wollte. "Ich hab nichts gemacht", sagte Klein.

Dennoch glaubte die Staatsanwaltschaft der Polizei und stellte das Verfahren gegen den Schläger ein. Obendrauf bekam Klein eine Anklage wegen falscher Verdächtigung, da sie gegen den Beamten Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt hatte. Schließlich sei der Faustschlag berechtigt gewesen, so die Anklage, da sich Klein einer versuchten Gefangenenbefreiung schuldig gemacht habe.

Eigentlich wollten die 32-Jährige und ihr Anwalt Marc Meyer den Sachverhalt durch Zeugen in Gänze aufrollen und auch den Faustschlag im Prozess zum Gegenstand machen.

Doch dann überzeugte Richter Engler die Prozessparteien, "das skurrile und eigentümliche Verfahren" nicht durch drei Instanzen fortzuführen. Denn selbst wenn der Polizist berechtigt geschlagen hätte, wäre zu prüfen, ob nicht für Klein bei der Gemengelage ein straffreier Verbotsirrtum vorgelegen habe. "Es wird so oder so nicht notwendig zu einer Bestrafung kommen", sagte Engler. Das Verfahren wurde ohne Schuldeingeständnis auf Staatskosten eingestellt - inklusive Kleins Anwaltskosten.

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