Am Montag beginnt der Prozess gegen Iwan Demjanjuk. Kurt Gutmann ist einer der Nebenkläger, deren Familien in Sobibor ermordet wurden. Dort war der mutmaßliche Nazi-Scherge tätig.von Cigdem Akyol
es gibt ein paar deutsche unter uns, die haben die nazivergangenheit ihrer eltern und großeltern immer noch nicht verdaut. sie meinen, wenn sie alles leugnen, geht es ihnen besser...arme pi-fuzzies...
11.02.2011 18:03 Uhr
von hunter12:
ähm ... Wollt ihr den zweifelhaften Kommentar, mit dem zweifelhaften Hinweis auf eine mehr als zweifelhafte Site von 19.21 Uhr hier tatsächlich stehen lassen?!
11.02.2011 18:03 Uhr
von Peter:
Offensichtlich kann man in Sobibor weder Gräber von Toten finden (eine US-Webpage hat 100.000$ Belohnung dafür ausgesetzt, www.nafcash.com), noch ist sicher, dass da als Tatwaffe wirklich eine Gaskammer zum Töten von Gefangenen verwendet wurde. Ich erwarte einen Showprozess.
11.02.2011 18:03 Uhr
von looony:
"Der Ukrainer geriet als Rotarmist 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft und überlebte, weil er ein Trawniki wurde, sagen seine Münchener Ankläger."
Wenn dieser Satz inhaltlich stimmt, dann liegt ein Fall des § 35 StGB vor und er kann so oder so nicht verurteilt werden...
11.02.2011 18:03 Uhr
von Kay:
Demjanjuk hatte, als er selbst bei den Nazis in Kriegsgefangenenschaft war, die Möglichkeit dort irgendwann umgebracht zu weden oder als Hiwi für die Nazis zu arbeiten. Kann man ihn dafür verurteilen, dass er sich für's Leben entschied? Diese Frage treibt mich bei diesem Thema immer um.
11.02.2011 18:03 Uhr
von Michael Schreiber:
Dieser Prozeß läßt mich am Rechtsstaat zweifeln: Wie kann man einen KRIEGSGEFANGENEN, der Befehle nur unter Inkaufnahme des nahezu sicheren Todes hätte verweigern können, für irgendetwas zur Verantwortung ziehen? Mit derselben Logik müßte man ja sogar Juden, die gezwungen worden sind in Lagern Hilfsdienste zu verichten, wegen Beihilfe zum Mord anklagen.
02.12.2009 11:26 Uhr
von türkisch-muslimisch jetzt ohne minarette:
es gibt ein paar deutsche unter uns, die haben die nazivergangenheit ihrer eltern und großeltern immer noch nicht verdaut. sie meinen, wenn sie alles leugnen, geht es ihnen besser...arme pi-fuzzies...
29.11.2009 11:09 Uhr
von hunter12:
ähm ... Wollt ihr den zweifelhaften Kommentar, mit dem zweifelhaften Hinweis auf eine mehr als zweifelhafte Site von 19.21 Uhr hier tatsächlich stehen lassen?!
27.11.2009 19:21 Uhr
von Peter:
Offensichtlich kann man in Sobibor weder Gräber von Toten finden (eine US-Webpage hat 100.000$ Belohnung dafür ausgesetzt, www.nafcash.com), noch ist sicher, dass da als Tatwaffe wirklich eine Gaskammer zum Töten von Gefangenen verwendet wurde. Ich erwarte einen Showprozess.
25.11.2009 12:57 Uhr
von looony:
"Der Ukrainer geriet als Rotarmist 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft und überlebte, weil er ein Trawniki wurde, sagen seine Münchener Ankläger."
Wenn dieser Satz inhaltlich stimmt, dann liegt ein Fall des § 35 StGB vor und er kann so oder so nicht verurteilt werden...
24.11.2009 08:21 Uhr
von Kay:
Demjanjuk hatte, als er selbst bei den Nazis in Kriegsgefangenenschaft war, die Möglichkeit dort irgendwann umgebracht zu weden oder als Hiwi für die Nazis zu arbeiten. Kann man ihn dafür verurteilen, dass er sich für's Leben entschied? Diese Frage treibt mich bei diesem Thema immer um.
23.11.2009 18:46 Uhr
von Michael Schreiber:
Dieser Prozeß läßt mich am Rechtsstaat zweifeln: Wie kann man einen KRIEGSGEFANGENEN, der Befehle nur unter Inkaufnahme des nahezu sicheren Todes hätte verweigern können, für irgendetwas zur Verantwortung ziehen? Mit derselben Logik müßte man ja sogar Juden, die gezwungen worden sind in Lagern Hilfsdienste zu verichten, wegen Beihilfe zum Mord anklagen.
Leserkommentare
11.02.2011 18:03 Uhr
von türkisch-muslimisch jetzt ohne minarette:
es gibt ein paar deutsche unter uns, die haben die nazivergangenheit ihrer eltern und großeltern immer noch nicht verdaut. sie meinen, wenn sie alles leugnen, geht es ihnen besser...arme pi-fuzzies...
11.02.2011 18:03 Uhr
von hunter12:
ähm ... Wollt ihr den zweifelhaften Kommentar, mit dem zweifelhaften Hinweis auf eine mehr als zweifelhafte Site von 19.21 Uhr hier tatsächlich stehen lassen?!
11.02.2011 18:03 Uhr
von Peter:
Offensichtlich kann man in Sobibor weder Gräber von Toten finden (eine US-Webpage hat 100.000$ Belohnung dafür ausgesetzt, www.nafcash.com), noch ist sicher, dass da als Tatwaffe wirklich eine Gaskammer zum Töten von Gefangenen verwendet wurde. Ich erwarte einen Showprozess.
11.02.2011 18:03 Uhr
von looony:
"Der Ukrainer geriet als Rotarmist 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft und überlebte, weil er ein Trawniki wurde, sagen seine Münchener Ankläger."
Wenn dieser Satz inhaltlich stimmt, dann liegt ein Fall des § 35 StGB vor und er kann so oder so nicht verurteilt werden...
11.02.2011 18:03 Uhr
von Kay:
Demjanjuk hatte, als er selbst bei den Nazis in Kriegsgefangenenschaft war, die Möglichkeit dort irgendwann umgebracht zu weden oder als Hiwi für die Nazis zu arbeiten. Kann man ihn dafür verurteilen, dass er sich für's Leben entschied? Diese Frage treibt mich bei diesem Thema immer um.
11.02.2011 18:03 Uhr
von Michael Schreiber:
Dieser Prozeß läßt mich am Rechtsstaat zweifeln: Wie kann man einen KRIEGSGEFANGENEN, der Befehle nur unter Inkaufnahme des nahezu sicheren Todes hätte verweigern können, für irgendetwas zur Verantwortung ziehen? Mit derselben Logik müßte man ja sogar Juden, die gezwungen worden sind in Lagern Hilfsdienste zu verichten, wegen Beihilfe zum Mord anklagen.
02.12.2009 11:26 Uhr
von türkisch-muslimisch jetzt ohne minarette:
es gibt ein paar deutsche unter uns, die haben die nazivergangenheit ihrer eltern und großeltern immer noch nicht verdaut. sie meinen, wenn sie alles leugnen, geht es ihnen besser...arme pi-fuzzies...
29.11.2009 11:09 Uhr
von hunter12:
ähm ... Wollt ihr den zweifelhaften Kommentar, mit dem zweifelhaften Hinweis auf eine mehr als zweifelhafte Site von 19.21 Uhr hier tatsächlich stehen lassen?!
27.11.2009 19:21 Uhr
von Peter:
Offensichtlich kann man in Sobibor weder Gräber von Toten finden (eine US-Webpage hat 100.000$ Belohnung dafür ausgesetzt, www.nafcash.com), noch ist sicher, dass da als Tatwaffe wirklich eine Gaskammer zum Töten von Gefangenen verwendet wurde. Ich erwarte einen Showprozess.
25.11.2009 12:57 Uhr
von looony:
"Der Ukrainer geriet als Rotarmist 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft und überlebte, weil er ein Trawniki wurde, sagen seine Münchener Ankläger."
Wenn dieser Satz inhaltlich stimmt, dann liegt ein Fall des § 35 StGB vor und er kann so oder so nicht verurteilt werden...
24.11.2009 08:21 Uhr
von Kay:
Demjanjuk hatte, als er selbst bei den Nazis in Kriegsgefangenenschaft war, die Möglichkeit dort irgendwann umgebracht zu weden oder als Hiwi für die Nazis zu arbeiten. Kann man ihn dafür verurteilen, dass er sich für's Leben entschied? Diese Frage treibt mich bei diesem Thema immer um.
23.11.2009 18:46 Uhr
von Michael Schreiber:
Dieser Prozeß läßt mich am Rechtsstaat zweifeln: Wie kann man einen KRIEGSGEFANGENEN, der Befehle nur unter Inkaufnahme des nahezu sicheren Todes hätte verweigern können, für irgendetwas zur Verantwortung ziehen? Mit derselben Logik müßte man ja sogar Juden, die gezwungen worden sind in Lagern Hilfsdienste zu verichten, wegen Beihilfe zum Mord anklagen.