• 13.03.2009

Demokratie ist im Kapitalismus kein Automatismus. Die Finanzkrise ist die Chance, die Spielregeln unserer Gesellschaft neu zu verhandeln.

Innenausstatter mit Ethik gefragt

KOMMENTARvon Rudolf Walther

  • 24.04.2009 16:58 Uhr

    von jotka:

    Geschäftsgrundlagen!!!

    Arbeitnehmer-Missbrauch in der öffentlichen Verwaltung. Von persönlichen Nachteilen aus meinen Pflichten unseren Staat vor der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern zu bewahren und zu schützen.

    Ich war angemeldet und habe über meinen Arbeitgeber (Verfolgungsbehörde Arbeitsamt) Sozialabgaben und Steuern bezahlt. Wurde ich für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung vielleicht selbst illegal beschäftigt?

     Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

     Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Kontext OWIG/Straftat) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

     Die vielen betroffenen und von mir zu prüfenden Arbeitgeber freuen sich natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

     Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Dienste für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun muss ich mich bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

     Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

     Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa:
    Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesbehörde u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
    Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

    Eine widersinnige schmutzige Abfolge. Für gutgeheißen von meinem hiesigen SPD-MdB und PSt. Rolf Schwanitz.

    Mit freundlich ergebenen Grüßen
    jotka

    Mail: abtat@web.de

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