Debatte Niedriglöhne: Die Kehrseite der Nächstenliebe

Die Gesellschaft profitiert in großem Maße von freiwilligen Helfern in Kliniken und Wohlfahrtsverbänden. Die Beschäftigten profitieren nicht.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde auch der Zivildienst abgeschafft. Die Arbeit übernehmen nun ehrenamtliche „Bufdis“. Bild: dpa

Bürgerschaftliches Engagement und freiwillige Tätigkeiten werden von den Befürwortern gern als einzigartige Arbeit definiert. Wer sich ehrenamtlich für andere engagiert, bringt angeblich automatisch eine besondere Qualität der Zuwendung ein, eine einzigartige „Energieform“, die unbezahlbar sei und daher deutlich von bezahlter Arbeit zu unterscheiden. Ehrenamtliche Tätigkeit sei komplementär und zusätzlich zu beruflicher Arbeit anzusehen.

Arbeitsmarktpolitisch übersetzt heißt das: Freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit darf Erwerbsarbeitsplätzen keine Konkurrenz machen. Im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst heißt es ausdrücklich, dieser sei „arbeitsmarktneutral auszugestalten“.

Auch über andere Dienste wie das Freiwillige Soziale Jahr kann man lesen: „Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.“

Die Billig-Bufdis

Der mit der Wehrpflicht abgeschaffte Zivildienst sollte ebenfalls arbeitsmarktneutral sein. Faktisch aber waren viele Zivis mit Pförtner- und Fahrdiensten oder Küchen- und Kantinenhilfe beschäftigt, also mit Arbeiten, für die eigentlich bezahltes Personal hätte eingestellt werden müssen. Da viele ehemalige Anbieter von Zivildienststellen nunmehr umstandslos „Bufdis“ statt „Zivis“ beschäftigen, besteht der Verdacht, dass auch beim Bundesfreiwilligendienst die Sache mit der Arbeitsmarktneutralität eher locker gesehen wird.

Berno Schuckart-Witsch (Ver.di) hat Beispiele für Freiwilligen- und Bufdi-Stellen parat: Kindertagesstätten, die Küchenhilfen und Personen suchen, die mit den Kindern rumtollen und sie begleiten: unentgeltlich, 40 Stunden in der Woche. Oder eine Suchtklinik, in der Ehrenamtliche ebenfalls voll in die Abläufe integriert sind.

Eigentlich erfüllt das alles rechtlich die Kriterien eines Arbeitsverhältnisses – nur dass man entweder gar nichts verdient oder als Bufdi höchstens 336 Euro im Monat. Anders als zuvor für die Zivildienstleistenden gibt es für Bufdis keinen Rechtsanspruch auf Unterkunft, Verpflegung oder entsprechende geldwerte Leistungen.

Viele Tätigkeiten in den Freiwilligendiensten ebenso wie vieles andere, was unter ehrenamtlicher Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung läuft, sind de facto Jobs im Niedrigstlohnsektor. Überwiegend werden sie in Bereichen verrichtet, die durch hohe Belastung, extremen Personalmangel und strukturelle Unterfinanzierung gekennzeichnet sind und in denen Gehälter ohnehin schmal ausfallen – bei den Wohlfahrtsverbänden liegen sie im Schnitt 10 bis 15 Prozent unter den entsprechenden, auch nicht üppigen Tarifen für den öffentlichen Dienst.

Der Markt ist abgegrast

Für Wohlfahrtsverbände wie die evangelische Diakonie ist Ehrenamtlichkeit schon lange eine „strategische Notwendigkeit“, weil sie in der ihnen von der Politik auferlegten Konkurrenz- und Wettbewerbssituation nur durch Senkung der Personalkosten bestehen können.

Im Jahre 2010 beschäftigte die Diakonie bundesweit über 700.000 Ehrenamtliche. 74 Prozent davon waren Frauen, 8 Prozent erwerbslos Gemeldete. Hauptamtliche gab es zur gleichen Zeit 453.000. Nicht ganz so stark stützen sich die anderen Wohlfahrtsverbände auf die Ehrenamtlichen. Bei der Caritas lautet das Zahlenverhältnis Haupt- zu Ehrenamtliche 559.000 zu 500.000, bei der Arbeiterwohlfahrt 173.000 zu 70.000.

Der entkernte Sozialstaat und seine Träger stützen sich auf dieses euphemistisch „Bürger-Profi-Mix“ (Klaus Dörner) genannte Modell. Es ist aber schon jetzt nicht mehr funktionsfähig. Burn-out und Überlastung bei gleichzeitig schlechter Bezahlung führen zu chronischem Arbeitskräftemangel in Pflegeberufen und in Kindertagesstätten. Freiwillige können die Lücken auf Dauer nicht füllen. Obwohl die Werbetrommel unentwegt gerührt wird, ist der Markt für ehrenamtliche Kräfte ziemlich abgegrast.

Ein Stück weit Entlastung versprechen da die sogenannten Dienste, nicht nur, weil sie den Einsatz der Freiwilligen plan- und berechenbarer machen. Zugleich bieten sie durch kleinere Geldbeträge einen monetären Anreiz. Der seit 2011 bestehende Bundesfreiwilligendienst (BFD) trägt dazu bei, die Grenzen zwischen „monetarisiertem Ehrenamt“ und dem wachsenden Sektor prekärer Beschäftigung weiter zu verwischen. Ein Jahr nach dessen Einführung freute sich die Bundesregierung, dass der neue Dienst so gut angenommen wurde und alle 35.000 Plätze belegt waren.

Arbeitslose zu uns!

Kein Wunder, sagen die Gewerkschaften. In den ostdeutschen Bundesländern ist der BFD eine Alternative zur Arbeitslosigkeit. Indiz dafür ist, dass sich dort viele über 27-Jährige melden, also Menschen in einem Alter, in dem man bei einer normalen Erwerbsbiografie beruflich gerade Fuß fasst, in Ostdeutschland mit der weit über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit aber wenig Chancen hat.

Seit dem 1. Januar 2012 gelten Erleichterungen für Hartz-IV-Bezieher, die sich zum BFD gemeldet haben; sie dürfen vom BFD-Taschengeld 175 Euro zusätzlich zu ihren Arbeitslosengeld-II-Bezügen behalten und sind während ihrer Dienstzeit nicht gezwungen, angebotene Erwerbsarbeit anzunehmen. Diese Erleichterungen sind natürlich, objektiv betrachtet, ein weiteres Indiz dafür, dass ganz legal Arbeit zu sittenwidrigen Niedriglöhnen geleistet wird, außerhalb jedweder Mindestlohnregelung oder tariflichen Bestimmung.

Bufdis, FSJler, Teilzeitkräfte, Leiharbeiter, 450-Euro-Jobber unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, Honorarkräfte, Praktikanten, Menschen mit „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (sogenannte Ein-Euro-Jobs), Ehrenamtliche mit und ohne „Aufwandsentschädigung“ – oft haben Betriebs- bzw. Personalräte oder Mitarbeitervertreter keinen Überblick mehr darüber, welche Beschäftigte zu welchen Konditionen arbeiten.

Alle profitieren von diesem zersplitterten, völlig intransparenten Arbeitsmarkt: die traditionellen Träger von Einrichtungen und die neuen privaten Betreiber von Kliniken, wie Fresenius, Asklepios, Helios oder Rhön-Klinikum. Nur die dort Beschäftigten profitieren nicht. Das ist die Kehrseite der Philosophie der Nächstenliebe.

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