Der BKA-Datenschutzbeauftragte soll künftig kontrollieren, dass das BKA nicht allzu private Dateien auswertet. Doch die Identität des Datenschützers behält das Amt für sich.von CHRISTIAN RATH

Der geheime BKA-Datenschützer erhält bald eine wichtige Funktion bei der Kontrolle von Online-Durchsuchungen. Bild: dpa
BERLIN taz Das Bundeskriminalamt (BKA) meint es ernst mit dem Datenschutz. Zumindest der Name des BKA-Datenschutzbeauftragten ist streng geheim und wird der Öffentlichkeit nicht verraten. Dabei erhält der BKA-Datenschützer bald eine wichtige Funktion bei der Kontrolle von Online-Durchsuchungen.
Gemeinsam mit zwei BKA-Beamten soll der BKA-Datenschutzbeauftragte künftig über die Privatsphäre der Personen wachen, deren Computer vom BKA heimlich angezapft wurde. Das sieht der Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten wird. Wenn der Datenschützer Zweifel hat, die von den beiden anderen BKA-Beamten nicht geteilt werden, muss ein Richter entscheiden, ob die Daten gelöscht werden. Die Einbeziehung des BKA-Datenschutzbeauftragten hat die SPD durchgesetzt, ebenso wie zuletzt die durchgängige "Sachleitung" des Richters.
Die Einbeziehung des BKA-Datenschutzbeauftragten soll den Menschen also Vertrauen einflößen, dass das BKA bei Online-Durchsuchungen nicht zu weit geht und den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet. Doch mit seiner Geheimniskrämerei erreicht das Amt wohl eher das Gegenteil.
"Wir machen die Namen von BKA-Bediensteten grundsätzlich nicht öffentlich", sagte ein BKA-Sprecher auf Anfrage der taz. Verraten wird nur soviel: Der Mann arbeitet seit 1993 für das BKA und ist Jurist. Datenschutzbeauftragter ist er erst seit November 2007. Vorher war er als Dozent für Staats- und Verfassungsrecht an der Fachhochschule des Bundes tätig. Für die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben stehen ihm bisher vier Mitarbeiter zur Verfügung. Wenn das BKA-Gesetz Ende der Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, soll - mit Blick auf die neue Aufgabe - noch ein Jurist hinzukommen.
Zum ersten Mal würde damit der BKA-Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter in konkrete Ermittlungshandlungen eingeschaltet. Ausgedacht hat sich das nicht das BKA, sondern die Innen-Experten der Großen Koalition. Bisher wacht der BKA-Datenschützer nur über die Daten der BKA-Beschäftigten und der Personen, die in BKA-Dateien gespeichert werden. Eingesetzt wird der Datenschutzbeauftragte von der BKA-Amtsleitung, der er auch unmittelbar untersteht. In Datenschutzfragen ist er allerdings nicht weisungsgebunden. Deshalb glaubt die SPD, dass er sein Amt auch im Sinne der ausspionierten Gefährder wahrnehmen kann.
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Leserkommentare
16.12.2008 19:04 | Jens Ferner
Hallo, ...
16.12.2008 16:31 | Antimaterie
@ Ulrich ...
16.12.2008 15:42 | holger
"Soll das ein Witz sein?" ...