Polizei vernichtet Daten aus abgehörten Telefonaten und abgefangenen Mails erst mit viel Verspätung. Das verstößt gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.von Andreas Wyputta
Kalr kann die Polizei in NRW Daten, die sie eigentlich löschen muss, nicht mehr vollständig löschen. Denn sie hat garantiert auf etliche Datenbanken, in denen die entsprechenden Daten gespeichert sind, garantiert keinen Zugriff, ergo keine Löschrechte. Da hilft nur eins, die Sammlung von daten muss drastisch eingeschränkt werden.
02.11.2009 15:36 Uhr
von Segantini:
Natürlich, um Gespräche herauszufiltern und zu löschen, die laut Gesetz nicht gespeichert werden dürfen, müßten zunächst alle (!) Aufzeichnungen abgehört werden. Unlösbar. Wie wäre es stattdessen mit Beschränkung des Aufzeichnungswahns auf das unmittelbar Überprüfbare? Mit sofortiger Vernichtung allen Materials, das keinen Anhaltspunkt für Strafbares liefert?
30.10.2009 20:31 Uhr
von B. Wildenhain:
»"Eine teilweise Löschung" sei "nur mit hohem manuellem Aufwand möglich"«
Grundrechte zu befolgen ist also zu aufwendig, schöne Begründung.
30.10.2009 10:52 Uhr
von korruptas ministerias:
Entweder gelten Gesetze für alle gleich, oder eben für niemand. Die Polizei macht uns vor was gilt.
30.10.2009 01:10 Uhr
von vic:
"Das verstößt gegen ein Urteil des BVG" Ach, wen kümmert schon die Verfassung...
29.10.2009 20:03 Uhr
von Mein Name:
Was ist schlimmer?Das die Polizei vergisst unsere Daten zu löschen oder das irgendwelche Firmen nicht in der Lage sind die Daten unserer Kinder zu schützen (Schüler- mein- StudiVZ) ?
Leserkommentare
03.12.2009 02:03 Uhr
von Tagedieb:
Kalr kann die Polizei in NRW Daten, die sie eigentlich löschen muss, nicht mehr vollständig löschen. Denn sie hat garantiert auf etliche Datenbanken, in denen die entsprechenden Daten gespeichert sind, garantiert keinen Zugriff, ergo keine Löschrechte. Da hilft nur eins, die Sammlung von daten muss drastisch eingeschränkt werden.
02.11.2009 15:36 Uhr
von Segantini:
Natürlich, um Gespräche herauszufiltern und zu löschen, die laut Gesetz nicht gespeichert werden dürfen, müßten zunächst alle (!) Aufzeichnungen abgehört werden. Unlösbar. Wie wäre es stattdessen mit Beschränkung des Aufzeichnungswahns auf das unmittelbar Überprüfbare? Mit sofortiger Vernichtung allen Materials, das keinen Anhaltspunkt für Strafbares liefert?
30.10.2009 20:31 Uhr
von B. Wildenhain:
»"Eine teilweise Löschung" sei "nur mit hohem manuellem Aufwand möglich"«
Grundrechte zu befolgen ist also zu aufwendig, schöne Begründung.
30.10.2009 10:52 Uhr
von korruptas ministerias:
Entweder gelten Gesetze für alle gleich, oder eben für niemand. Die Polizei macht uns vor was gilt.
30.10.2009 01:10 Uhr
von vic:
"Das verstößt gegen ein Urteil des BVG"
Ach, wen kümmert schon die Verfassung...
29.10.2009 20:03 Uhr
von Mein Name:
Was ist schlimmer?Das die Polizei vergisst unsere Daten zu löschen oder das irgendwelche Firmen nicht in der Lage sind die Daten unserer Kinder zu schützen (Schüler- mein- StudiVZ) ?