Datenschützer-Wahl in Kiel: Thilo Weichert fällt durch

Thilo Weichert sollte als Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein bestätigt werden. Doch er erhielt nicht einmal alle Stimmen der Regierung.

Ihm fehlte eine Stimme für die Mehrheit: Thilo Weichert. Bild: dpa

HAMBURG taz | Upps, das ging schief. Der bundesweit bekannte Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert (Grüne), ist nicht wie erwartet im Amt bestätigt worden. Dabei hatte die Kieler Koalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) – der Partei der dänischen Minderheit – eigens das Datenschutzgesetz geändert, um Weichert eine dritte Amtszeit zu ermöglichen. Die drei Fraktionschefs einigten sich auf die Formulierung, das sei „bedauerlich und ärgerlich“.

Die oppositionellen Piraten, die Weichert mit ihren Stimmen zu einer Mehrheit hätten verhelfen können, erklärten, bei allen Verdiensten Weicherts gehe es hier um „den Vorgang, nicht die Person“. Der Landesdatenschutzbeauftragte sollte nur einmal wiedergewählt werden dürfen, um seine politische Unabhängigkeit zu gewährleisten. Im Sinne eines fairen und transparenten Verfahrens müsse der Posten ausgeschrieben werden.

Die Dreier-Koalition in Kiel regiert mit einer Stimme Mehrheit. Das Regierungslager verfügt über 35 Stimmen – Weichert erhielt nur 34. Mindestens ein Abgeordneter der Koalition muss Weichert also seine Stimme vorenthalten haben. Der Vorgang weckt Erinnerungen an die gescheiterte Wiederwahl der damaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) vor neun Jahren, bei der ebenfalls ein Abweichler den Ausschlag gab.

Erst im Juni hatte die Koalition die Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen, mit der die Beschränkung der Amtszeit des Datenschutzbeauftragten auf zwei fünfjährige Amtsperioden aufgehoben wurde. Dass jetzt bei der Wahl quergeschossen wurde und nicht bei der Änderung des Gesetzes legt eine Reihe von Motiven nahe: Hier könnte eine andere Rechnung beglichen, ein Warnschuss abgegeben oder schlicht Weichert abgelehnt worden sein.

Nochmal nach der Sommerpause

Die Opposition aus CDU, FDP und Piraten nahm es übel, dass einem Gegenkandidaten, den die FDP in letzter Minute aus dem Hut zauberte, nicht einmal die Möglichkeit gegeben wurde, sich vorzustellen. Der vorgeschlagene Anwalt Gerrit Koch aus Lübeck ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – mit dem Thema Datenschutz hatte er bisher wenig am Hut. Von 34 möglichen Stimmen der Opposition erhielt er 30.

Die Koalition kündigte an, sie werde das Thema „Wahl des Datenschutzbeauftragten“ nach der Sommerpause wieder auf die Tagesordnung setzen. Dagegen hat die Opposition beantragt, das Amt künftig auszuschreiben. Die mitregierenden Grünen versichern, sie hätten schon oft überlegt, wie das Verfahren zur Auswahl der Landesbeauftragten geöffnet werden könnte.

Eine Ausschreibung sei aber besonders beim Datenschutzbeauftragten unsinnig, weil das ein stark formalisiertes Verfahren wäre. Das passe nicht zur Rolle des Datenschutzbeauftragten. „Das muss jemand sein, der den Datenschutz nach außen politisch vertritt“, findet der grüne Landtagsabgeordnete Burkhard Peters.

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