Das Kreuz des kirchlichen Arbeitsrechts: Putzen ist eine Heidenarbeit

Die Bremische Evangelische Kirche verlangt in ihren Stellenausschreibungen nicht mehr pauschal die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche.

Ein Mann putzt in der Dresdner Frauenkirche den Golddeckel eines Taufbeckens. Was und ob er glaubt, ist nicht zu erkennen

Wer ein Taufbecken wienert, muss nicht gläubig sein – das hat Bremens Kirche kapiert Foto: Monika Skolimowska (dpa)

BREMEN taz | Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat die Kriterien ihrer Stellenausschreibungen gelockert: Bewerber*innen müssen nun nicht mehr in allen Fällen einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören. Im vergangenen Jahr hatte die taz auf Hinweis des Forums Säkulares Bremen (FSB) aufgedeckt, dass die Gemeinden die Taufe selbst für eine Einstellung als Hausmeister*in oder für Arbeitsgelegenheiten im Bereich Raumpflege als Voraussetzung verlangt hatten.

BEK-Sprecherin Sabine Hatscher stellte jedoch klar, dass die neue Regelung nicht bindend, sondern nur „eine Empfehlung an alle Gemeinden“ sei. Bei der BEK sind die Gemeinden traditionell autonom. Sie dürfen selbst entscheiden, wie sie Stellenausschreibungen formulieren. In der Praxis folgen sie aber dem von der BEK-Zentrale vorgegebenen Modell – allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit.

Denn laut Hatscher reagiert man mit der Reform auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April vergangenen Jahres. Dieser hatte die Verpflichtung zur Zugehörigkeit auch bei verkündigungsfernen Stellenausschreibungen für rechtswidrig erkannt. Die damals Klagende bekam eine Entschädigung zugesprochen.

Im Oktober hatte dann auch noch das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die Arbeitgeberin Kirche begründen müsse, wann und warum ein Arbeitsplatz religiöse Anforderungen zu erfüllen hat. Bei Putz-Jobs und Rasenmäh-Diensten könnte das schwierig werden.

Kirche reagiert zögerlich

Zunächst hatte die BEK auf diese Entscheidung allenfalls zögerlich reagiert. Noch in einer Stellungnahme vom 11. Dezember heißt es: „An unserer gegenwärtigen Einstellungspraxis ändert sich auch durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kaum etwas.“

Das FSB hatte darauf hingewiesen – und Front gegen die BEK gemacht: „Es ist Zeit, dass Arbeitnehmer*innen in kirchennahen Einrichtungen dieselben Rechte erhalten, wie ihre Kolleg*innen in weltlichen Betrieben“, so SFB-Sprecher Herbert Thomsen damals. Der Chef der SPD-Fraktion, Björn Tschöpe, versprach, die BEK daran zu erinnern, „dass Arbeitnehmerrechte keine Glaubensfrage sind“, und die Linksfraktion machte das Thema zum Gegenstand einer Anfrage in der Bürgerschaft. Nur die Grünen konnten „keine Diskriminierung erkennen“, so deren Religionspolitiker Matthias Güldner damals.

Die BEK legt die Grenzen des verkündigungsnahen Bereichs auch jetzt nicht klar fest. Die Empfehlung gelte pauschal für alle Stellen, sagte Hatscher. Man müsse dann im Einzelfall bewerten und entscheiden.

Verkündigungsnähe ohne klare Grenze

Einstellungen ohne christliche Zugehörigkeit seien „denkbar beispielsweise im Kita-Bereich, wenn es um eine Aufgabe im Rahmen der Inklusion geht“. Im Dezember hatte es seitens der BEK noch geheißen: „Für uns ist klar, dass eine Erzieherin in einer evangelischen Kita weiter Mitglied einer christlichen Kirche sein muss.“

Die Gemeinden haben ihre Ausschreibungen der Rechtslage angepasst und fordern von Job-Bewerber*innen mittlerweile nur, „dass Sie sich mit unserem kirchlichen Auftrag identifizieren“ und für dessen „Erfüllung eintreten“.

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