CDU will noch schärferes Asylrecht: In Seehofers Fußstapfen

Bremer CDU plädiert bei Asylpolitik für Flüchtlings-Sonderlager und Sachleistungen, aber gegen „ungeregelte Einwanderung“.

Fußstapfen? Gibt es auch in dieser Roma-Siedlung im „sicheren“ Kosovo. Foto: Jean-Philipp Baeck

BREMEN taz | Den Bremer Christdemokraten sind die kürzlich beschlossenen Verschärfungen des Asylrechts nicht genug. Dass sie noch „schneller und konsequenter“ in Bremen umgesetzt werden, hatten sie am Donnerstag in der Bürgerschaft beantragt. Doch die anderen Fraktionen lehnten ab. Im Detail entpuppte sich der Antrag in weiten Teilen als Unsinn, bot der CDU aber Anlass, sich deutlich gegen eine humanitäre Flüchtlingspolitik zu positionieren.

Er schäme sich dafür, sagte CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp, dass Bremen sich in der Bundesratsabstimmung über das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz enthalten habe, blamabel habe das Land sich da verhalten. Nun müsse Bremen sich wenigstens seiner Verantwortung stellen „und sich an Recht und Gesetz halten“.

Dazu gehören für Röwekamp „separate Einrichtungen“ für Flüchtlinge ohne Bleiberechtsperspektive und die „konsequente Durchsetzung bestehender Ausreisepflicht“. Bloß, darauf machte der Grünen-Abgeordnete Wilko Zicht aufmerksam, kämen beide Punkte nirgends vor im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Auch der Passus „Von Wintererlassen für bestimmte Flüchtlingsgruppen ist nach dem Vorbild anderer Bundesländer abzusehen“ finde sich dort nirgends. „Haben Sie die Regelungen überhaupt gelesen? Wenn ja, haben Sie sie nicht verstanden“, sagte Zicht.

Wilko Zicht (Grüne) zu Thomas Röwekamp (CDU)

„Haben Sie die Regelungen überhaupt gelesen? Wenn ja, haben Sie sie nicht verstanden“

Bremen halte sich selbstverständlich an das Gesetz, erklärte er, und die SPD-Abgeordnete Sascha Karolin Aulepp stellte fest: „Die CDU hat einen Antrag gestellt, in dem der Senat dazu aufgefordert wird, etwas zu tun, was er bereits tut.“ Denn die neuen Regelungen wie unangekündigte Abschiebungen sowie die beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen von und ein Beschäftigungsverbot für Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ gelten bundesweit –und damit auch in Bremen.

Andere Teile des Gesetzes sind „Kann-Regeln“: So schreibt es nicht vor, dass Länder Geld- durch Sachleistungen ersetzen müssen und auch nicht – so wie von der CDU behauptet – eine sechsmonatige Aufenthaltspflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen: „Lediglich die Höchstdauer ist von drei auf sechs Monate erhöht worden“, sagte Zicht. Flüchtlinge sollten so schnell wie möglich in eigene Wohnungen ziehen.

„Wir stehen auch nach wie vor zu dem Beschluss, Abschiebungen von Roma aus dem Kosovo zurückzustellen“, erklärte Zicht. Nach dem neuen Gesetz treffe das auf Roma, die nach dem ersten September Asyl beantragt hätten „leider nicht mehr zu, aber für alle anderen ändert sich nichts.“

Falsch ist auch die Behauptung der CDU, „Rückführungen vollziehbarer Ausreisepflichtiger aus humanitären Gründen dürfen nur noch für maximal drei Monate ausgesetzt werden“. Denn: „Individuelle Duldungen sind erlaubt wie immer“, sagte Aulepp und warf Röwekamp vor, mit seinen Behauptungen Ängste und Ressentiments zu schüren und „brandgefährliche Scheinlösungen“ zu fordern.

Röwekamp warf wiederum dem rot-grünen Senat vor, „den Menschen vorzugaukeln, dass wir ungeregelte Einwanderung verkraften können – das können wir aber nicht!“ Angesichts niedrigerer Flüchtlingszahlen habe man es sich in der Vergangenheit leisten können „hier großzügig zu sein, aber das geht nun nicht mehr“.

Für ihren Antrag erntete die CDU Zustimmung ausschließlich von den Rechtspopulisten, von BIW, AfD und Ex-AfD (Alfa).

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