CDU-Politiker schlagen vor: Ein Reförmchen des Urheberrechts

Zwei CDU-Abgeordnete haben ein Papier für eine Reform des Urheberrechts vorgestellt. Sie schlagen viele kleine Schritte vor – und lehnen Netzsperren ab.

Internetverbindungen sollen nicht durchleuchtet werden, fordern zwei Unionspolitiker. Bild: dpa

BERLIN taz | Seit Monaten wird leidenschaftlich um eine Reform des Urheberrechts gestritten. Die einen fordern eine Generalrevision zur perfekten Durchsetzung ihrer Rechte, die anderen eine ebensolche zu einer Neuregelung, die die Interessen der Nutzer stärker berücksichtigt.

Irgendwo dazwischen haben sich nun die beiden CDU-Abgeordneten Michael Kretschmer und Günter Krings, beide stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag positioniert. Sie haben einen 15-Punkte-Plan erstellt, mit dem das Urheberrecht bei den Nutzern wieder Akzeptanz finden soll – ohne dass man es komplett reformieren müsste.

Dazu schlagen sie vor, dass das grassierende Abmahnwesen eingedämmt werden soll, dass kreative Neuschöpfungen auf Basis vorhandener Werke einfacher möglich sein sollen, dass es keine Internetsperren aber durchaus Warnhinweise geben soll und dass Internetprovider grundsätzlich die IP-Adressen und zugehörige Anschlusskennung speichern sollen, um Urheberrechtsverletzer ausfindig machen zu können.

Zudem möchten sie die Ausnahmeregelungen im Urheberrecht überarbeiten, sowohl für die Privatkopie als auch für den Bereich von Wissenschaft und Lehre. Und auch die Portabilität soll besser werden: wenn Nutzer zum Beispiel ein eBook oder ein Musikstück gekauft haben, sollen sie es auf ihre anderen Geräte auch in Zukunft mitnehmen dürfen.

ist Autor der taz und Mitglied im Verein Digitale Gesellschaft.

Im Kern bleibt alles beim Alten

Vieles klingt also erst einmal sehr nutzerfreundlich. Doch im Detail stecken hier viele Haken: so sollen viele Rechte – wie das auf Privatkopie und Portabilität – nur gelten, wenn der Anbieter das ermöglicht. Also bleibt im Kern alles beim Alten. Nur soll der Verbraucher besser informiert werden.

Dass Warnhinweise beim Surfen die Akzeptanz des Urheberrechts erhöhen würden wie Krings und Kretschmer annehmen, auch wenn man die Leitungsüberwachung (Deep Packet Inspection) und Internetsperren kategorisch ausschließt, und nicht vor allem die Nutzer auf die Barrikaden bringen, ist keineswegs klar.

Überhaupt ist fraglich, ob das Papier, das vor allem deshalb erstaunt, weil Günter Krings als Urheberrechts-Hardliner gilt, die Gremien der Bundestagsfraktion, die es nun durchlaufen soll, überlebt. Denn dass man den Nutzern überhaupt irgendetwas geben müsse und diese nicht einfach alle nur kriminelle Taugenichtse seien, davon müssen Krings und Kretschmer nun ihre Fraktionskollegen überzeugen – nachdem von Unionspolitikern lange Zeit etwas anderes behauptet wurde.

Dennoch könnte der Vorschlag etwas Feuer aus der Debatte nehmen: selbst die Härtesten der Harten unter den Hardlinern fangen an, sich zu bewegen. Nach den zahlreichen Versuchen, die eine oder andere Seite politisch niederzumachen könnte das CDU-Papier ein positives Signal für die Urheberrechtsdebatte sein.

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