Am Montag sollen 400 Rekruten vorm Reichstag vereidigt werden. Berliner Verwaltungsgericht hält das Verbot einer Gegendemonstration eines Protestbündnis aufrecht.von Konrad Litschko
ja was denn nun liebe taz? verfassungsgericht oder verwaltungsgericht? da das die zwei weitest entfernten enden des instanzenzuges sind, lohnt sich die unterscheidung schon ..
Leserkommentare
17.07.2009 20:58 Uhr
von max :
ja was denn nun liebe taz? verfassungsgericht oder verwaltungsgericht? da das die zwei weitest entfernten enden des instanzenzuges sind, lohnt sich die unterscheidung schon ..
ich schätze wir sprechen vom verwaltungsgericht.