Bundesverfassungsgericht lehnt ab: Keine Klage gegen Eifel-Atomraketen

Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde einer Apothekerin abgelehnt. Sie richtete sich gegen US-Atomwaffen in der Eifel.

Ballons in Form von Atomraketen steigen gen Himmel

Von wegen 99 Luftballons – Protest gegen Atomraketen Foto: Imago/Ipon

KARLSRUHE taz | Die Friedensaktivistin Elke Koller aus der Eifel scheiterte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel. Die Klage sei unzulässig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht, Koller sei nicht individuell betroffen.

Elke Koller ist pensionierte Apothekerin und saß früher für die Grünen im Kreistag. Sie wohnt in Leienkaul, rund 3,5 Kilometer vom Flugplatz Büchel entfernt. Dass in Büchel, zwischen Koblenz und Trier, US-Atomraketen stationiert sind, wurde erst in den 1990er-Jahren öffentlich bekannt. Seitdem fordert Koller einen Abzug der 20 US-Atomraketen aus der Eifel. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollte sie die Bundesregierung dazu verpflichten, bei der US-Regierung auf einen Abzug zu drängen.

Für Koller ist klar, dass Atomwaffen gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Sie seien nicht in der Lage, zwischen Soldaten und Zivilbevölkerung zu unterscheiden und unnötige Leiden zu vermeiden. Außerdem sieht sich Koller auch persönlich durch die Anwesenheit der Atomwaffen gefährdet, da diese zu terroristischen Anschlägen führen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nun aber schon im Ansatz abgelehnt. Koller könne nur auf die Einhaltung des Völkerrechts klagen, wenn sie individuell betroffen wäre. Das humanitäre Völkerrecht schütze aber Soldaten und andere von Kampfhandlungen Betroffene, dazu gehöre Koller nicht.

Staat hat die Pflicht zum Schutz vor Terroranschlägen

Auch aus der möglichen Gefahr von Terroranschlägen leitete Karlsruhe kein Klagerecht ab. Obwohl sie in der Nachbarschaft von Büchel wohne, ergebe sich daraus keine unmittelbare Betroffenheit. Vielmehr wohnten „unüberschaubar viele“ Menschen in Deutschland in der Nähe gefährlicher oder gefährdeter Einrichtungen.

Zwar habe der Staat Schutzpflichten gegen Terroranschläge, es sei jedoch nicht ersichtlich, dass er sie verletzt haben könnte, so die Verfassungsrichter. Der Abzug der US-Atomraketen sei nicht die einzige Möglichkeit, die Bevölkerung vor Terror zu schützen.

Auch wenn die Kampagne zur Abschaffung von Nuklearwaffen im Vorjahr den Friedensnobelpreis erhielt, ist es um die Atomwaffen in der Eifel stiller geworden. Noch 2009 benannte die schwarz-gelbe Koalition im Bund auf Druck der FDP den Abzug der US-Atomwaffen ausdrücklich als Ziel. In der großen Koalition von Union und SPD spielt dieses Ziel jedoch kaum noch eine Rolle. Vielmehr werden die US-Atomwaffen in Büchel derzeit modernisiert und lenkbar gemacht.

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