Bundestag beschließt „Elterngeld Plus“: Mehr Flexibilität für Kinder

Familienministerin Schwesig will Arbeitnehmern das Kinderkriegen leichter machen: Elterngeld und Elternzeit werden flexibler, die Rückkehr im Teilzeitmodus erleichtert.

Frischgeborenen-Fütterungszeiten bald noch flexibler! Bild: dpa

BERLIN afp | Mehr Flexibilität für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Elterngelds und der Elternzeit verabschiedet. Mit dem sogenannten Elterngeld Plus können Väter und Mütter künftig die Familienleistung doppelt so lange nutzen wie das bisherige Elterngeld. Auch die dreijährige Elternzeit wird flexibler gestaltet. Bis zu 24 Monate davon können später, bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes, in Anspruch genommen werden.

Mit der Reform werde den Eltern der Rücken gestärkt, „die gemeinsam für ihre Kinder da sein wollen“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor der Abstimmung im Bundestag. Sie warb auch bei den Arbeitgebern dafür, mehr „Rücksicht auf Familien zu nehmen“. Bei vielen jungen Paaren gebe es in Bezug auf die Kinderbetreuung den „Wunsch nach mehr Partnerschaftlichkeit“. Nach Angaben des Familienministeriums befürworten einer Umfrage zufolge fast zwei Drittel der Eltern das Elterngeld Plus, bei denen mit Kindern unter drei Jahren seien es sogar 67 Prozent.

Die Reform soll junge Väter und Mütter auch animieren, nach der Geburt eines Kindes frühzeitig in Teilzeit in den Beruf zurückzukehren. Wurde früher das Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld angerechnet, kann mit der Reform nun das halbe Elterngeld parallel bezogen werden. Der Bezug der Familienleistung kann so auf 28 Monate gestreckt werden – statt bislang maximal 14 Monate. Einen Partnerschaftsbonus von vier Monaten können Paare bekommen, die parallel in Teilzeit gehen und sich die Betreuung des Nachwuchses in dieser Zeit teilen.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft, es gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Flexibler wird damit auch die Elternzeit: Wie bisher können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können aber 24 Monate statt bisher zwölf auch später, zwischen dem dritten und achten Geburtstag, genommen werden. Väter und Mütter können diese Auszeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Arbeitgeber können laut Schwesig erst vor dem dritten Abschnitt dringende betriebliche Gründe anführen, wenn sie einen Antrag ablehnen wollen.

Bei den Arbeitgebern stießen die Änderungen bei der Elternzeit auf Kritik: Es sei zu begrüßen, dass Familien besser unterstützt werden, wenn Mutter und Vater nach der Geburt eines Kindes nicht vollständig aus dem Beruf ausstiegen, erklärte die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. Das Aufsplitten der Elternzeit in drei Teile jedoch „belastet die betriebliche Personalplanung erheblich“, weil bei jeder Elternzeit bis zu drei Mal Ersatz gesucht werden müsse. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen sei dies schwer umzusetzen.

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