Derzeit erhalten alle Deutschen von der Steuerverwaltung eine Nummer, die lebenslang gilt. Bürgerrechtler klagen dagegen. Sie befürchten ein heimliches Personenkennzeichen.von Christian Rath
Es gibt ein Volkszählungsurteil. Urteil Des Ersten Senats vom 15. Dezember 1983 auf die mündliche Verhandlung vom 18. und 19. Oktober 1983 -- 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 -- in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden...
1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. 2. 2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß.
Ein verfassungswidriges Gesetz soll weil es schon so lange verfassungswidrig ist betehen bleiben?
Leserkommentare
25.08.2008 15:04 Uhr
von Doris Matt:
Es gibt ein Volkszählungsurteil.
Urteil
Des Ersten Senats vom 15. Dezember 1983 auf die mündliche Verhandlung vom 18. und 19. Oktober 1983
-- 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 --
in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden...
1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
2. 2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß.
Ein verfassungswidriges Gesetz soll weil es schon so lange verfassungswidrig ist betehen bleiben?