Es gibt eine Einigung über die Gesetzesreform von Bürgerentscheiden. Aber der Streit über Quoren und die Verfasstheit von Hamburg als Stadtstaat geht weiter. von Sven-Michael Veit
geschworene demokratie veits kommentar aus der printausgabe ist diesmal leider nicht online. liegt es daran, dass er dort mehr demokratie als verschwörung erwähnt?
26.01.2012 20:08 Uhr
von domsch:
@Rechner: Wenn man sich an einer Wahl beteiligt, muß man einem Entwurf nicht zwingend automatisch zusagen.
Peter Klemm: Nee, die Stadt kann eben nicht willkürlich evozieren, wie es ihr gerade beliebt. Die Bezirke sind übrigens gewählt -- die Verwaltungsangestellten nicht. Das ist in Behörden auch nicht anders. Die Bezirksamtsleiter werden fürderhin von der Bezirksversammlung gewählt. Und wer wählt diese? Richtig, der Bürger, bei jeder Bürgerschaftswahl parallel. Ganz so böse sieht die Welt nicht aus. Wenn die Volksgesetzgebung so sinnlos sei, hätte man sie sich ja, genau wie den (anscheinend völlig sinnlosen) Kampf gegen den (ebenfalls völlig unbegründeten) Widerstand der Parteien damals, schenken können.
26.01.2012 11:24 Uhr
von Peter Klemm:
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Leserbrief zu "Wenn Bürger begehren"
Vorschlag für Überschrift: "Ohne Entscheidungsrechte keine direkte Demokratie" Oder: "Bürgerentscheide" - Kein Ende der Bevormundung"
Endlich ein Bericht, der den Tatsachen näher kommt: die sogenannte Gesetzesreform von "Bürgerentscheiden" ist ein Trugbild, weil die Bürger tatsächlich nur genauere Regeln bekommen, wie sie abstimmen dürfen, aber nicht, wie ihr Begehren auch verwirklicht wird. Nicht nur, dass der Senat alles "evozieren", also autoritär die Bürger bevormunden kann, am Ende dieses Gesetzes gibt es keine Regelung, wie die erfolgreichen Bürger ihr Interesse von Behörden umgesetzt bekommen. Die nicht gewählten Bezirksämter können nach wie vor den obrigkeitsstaatlichen Schiedsrichter spielen: Der Ball war drin, aber uns gefällt das Ergebnis nicht, wir beenden das Spiel!
Was hat sich seit der Zeit von Heinrich Heine geändert? "Vertauet eurem Magistrat, Der fromm und liebend schützt den Staat durch huldreich hochwohlweises Walten; Euch ziemt es stets das Maul zu halten." (Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen)
26.01.2012 10:38 Uhr
von Rechner:
"Die FDP will eine Mindestbeteiligung von 20 Prozent bei bezirklichen Bürgerentscheidungen, die CDU sogar ein Zustimmungsquorum von einem Fünftel aller Wahlberechtigten."
sind 20 Prozent nicht ein Fünftel aller Wahlberechtigten? wo liegt der Unterschied?
Leserkommentare
26.01.2012 21:15 Uhr
von V. Eids:
geschworene demokratie
veits kommentar aus der printausgabe ist diesmal leider nicht online. liegt es daran, dass er dort mehr demokratie als verschwörung erwähnt?
26.01.2012 20:08 Uhr
von domsch:
@Rechner: Wenn man sich an einer Wahl beteiligt, muß man einem Entwurf nicht zwingend automatisch zusagen.
Peter Klemm: Nee, die Stadt kann eben nicht willkürlich evozieren, wie es ihr gerade beliebt. Die Bezirke sind übrigens gewählt -- die Verwaltungsangestellten nicht. Das ist in Behörden auch nicht anders. Die Bezirksamtsleiter werden fürderhin von der Bezirksversammlung gewählt. Und wer wählt diese? Richtig, der Bürger, bei jeder Bürgerschaftswahl parallel. Ganz so böse sieht die Welt nicht aus. Wenn die Volksgesetzgebung so sinnlos sei, hätte man sie sich ja, genau wie den (anscheinend völlig sinnlosen) Kampf gegen den (ebenfalls völlig unbegründeten) Widerstand der Parteien damals, schenken können.
26.01.2012 11:24 Uhr
von Peter Klemm:
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Leserbrief zu "Wenn Bürger begehren"
Vorschlag für Überschrift:
"Ohne Entscheidungsrechte keine direkte Demokratie"
Oder: "Bürgerentscheide" - Kein Ende der Bevormundung"
Endlich ein Bericht, der den Tatsachen näher kommt: die sogenannte Gesetzesreform von "Bürgerentscheiden" ist ein Trugbild, weil die Bürger tatsächlich nur genauere Regeln bekommen, wie sie abstimmen dürfen, aber nicht, wie ihr Begehren auch verwirklicht wird. Nicht nur, dass der Senat alles "evozieren", also autoritär die Bürger bevormunden kann, am Ende dieses Gesetzes gibt es keine Regelung, wie die erfolgreichen Bürger ihr Interesse von Behörden umgesetzt bekommen. Die nicht gewählten Bezirksämter können nach wie vor den obrigkeitsstaatlichen Schiedsrichter spielen: Der Ball war drin, aber uns gefällt das Ergebnis nicht, wir beenden das Spiel!
Was hat sich seit der Zeit von Heinrich Heine geändert?
"Vertauet eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es stets das Maul zu halten."
(Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen)
26.01.2012 10:38 Uhr
von Rechner:
"Die FDP will eine Mindestbeteiligung von 20 Prozent bei bezirklichen Bürgerentscheidungen, die CDU sogar ein Zustimmungsquorum von einem Fünftel aller Wahlberechtigten."
sind 20 Prozent nicht ein Fünftel aller Wahlberechtigten? wo liegt der Unterschied?