Die Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker können im Prozess gegen sie verwendet werden. Innenminister de Maizière gab die Akten jetzt frei. Anklage "voraussichtlich Mitte April".von Christian Rath
Liechtenstein, Schweiz... wieso sollte es hier anderst sein... Das Recht im Staat muss doch höher wiegen als ein paar Milliönchen...
my2cents
15.03.2010 21:32 Uhr
von babybär:
lesen hier zufällig anwältInnen mit? ich hätte da nämlich fragen, die mir die suchmaschinen nicht so auf die schnelle beantworten wollten.
im taz-artikel heißt es nämlich, dass nicht nur die quelle (haha ...), sondern auch die aussagen "geheim" bleiben müssten. heißt das, dass beckers anwälte auch nichts öffentlich sagen dürfen? wird die öffentlichkeit dann jedes mal ausgeschlossen, wenn es um die betreffenden aussagen geht? auch bei den plädoyers? geht doch eigentlich nicht, das wär ja, als ob zwei verfahren parallel in einem geführt werden? und vor allem, wichtigste frage: was ist mit den offenbar belasteten stefan, christian und günther und ihren rechtsbeiständen? beantragen die dann akteneinsicht in diesen anderen prozess oder müssen die warten, bis das verfahren abgeschlossen ist , und dann wird neu über die geheimhaltung der aussagen entschieden oder was?
15.03.2010 19:21 Uhr
von pactasuntservanda:
… und diese Vertraulichkeitszusage ist nun verjährt, oder wie?! Solche Wortbrüche fördern das Vertrauen in den Rechtsstaat sicher ungemein.
15.03.2010 18:42 Uhr
von Helle:
Wenn die Bundesrepublik je so gegen Kriegsverbrecher_innen des zweiten Weltkrieges vorgegangen wäre, aber so. Nun hat die Justiz wieder Schaum vor'm Mund und im Grunde genommen wird auch so einer wie Schleyer nachträglich damit noch reingewaschen. Alles unter dem "Stern" des ostdeutsch-Christlichen, den angeblich Verfolgten der DDR. Helle
Leserkommentare
16.03.2010 12:05 Uhr
von pactasuntservanda:
Liechtenstein, Schweiz... wieso sollte es hier anderst sein... Das Recht im Staat muss doch höher wiegen als ein paar Milliönchen...
my2cents
15.03.2010 21:32 Uhr
von babybär:
lesen hier zufällig anwältInnen mit? ich hätte da nämlich fragen, die mir die suchmaschinen nicht so auf die schnelle beantworten wollten.
im taz-artikel heißt es nämlich, dass nicht nur die quelle (haha ...), sondern auch die aussagen "geheim" bleiben müssten.
heißt das, dass beckers anwälte auch nichts öffentlich sagen dürfen?
wird die öffentlichkeit dann jedes mal ausgeschlossen, wenn es um die betreffenden aussagen geht? auch bei den plädoyers?
geht doch eigentlich nicht, das wär ja, als ob zwei verfahren parallel in einem geführt werden?
und vor allem, wichtigste frage: was ist mit den offenbar belasteten stefan, christian und günther und ihren rechtsbeiständen? beantragen die dann akteneinsicht in diesen anderen prozess oder müssen die warten, bis das verfahren abgeschlossen ist , und dann wird neu über die geheimhaltung der aussagen entschieden oder was?
15.03.2010 19:21 Uhr
von pactasuntservanda:
… und diese Vertraulichkeitszusage ist nun verjährt, oder wie?!
Solche Wortbrüche fördern das Vertrauen in den Rechtsstaat sicher ungemein.
15.03.2010 18:42 Uhr
von Helle:
Wenn die Bundesrepublik je so gegen Kriegsverbrecher_innen des zweiten Weltkrieges vorgegangen wäre, aber so. Nun hat die Justiz wieder Schaum vor'm Mund und im Grunde genommen wird auch so einer wie Schleyer nachträglich damit noch reingewaschen.
Alles unter dem "Stern" des ostdeutsch-Christlichen, den angeblich Verfolgten der DDR.
Helle