Brandenburg: Prozess gegen rechte Zelle: Befangenheitsantrag gestellt

Ein Angeklagter gesteht, ein anderer nimmt sein Geständnis zurück. Beide Aussagen entlasten Maik Schneider teilweise.

Die sechs Angeklagten mit ihren Verteidigern am Landgericht Potsdam

Belasten und entlasten sich gegenseitig: Die sechs Angeklagten im Neonazi-Prozess Foto: dpa

Trotz des Befangenheitsantrags gegen einen Schöffen wird der Prozess gegen Maik Schneider und die weiteren fünf Angeklagten am Dienstag wie geplant fortgesetzt. Die Verteidiger von Maik Schneider und Dennis W. stellen daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die ganze Strafkammer. „Das Vertrauen des Angeklagten in die Unvoreingenommenheit der Kammer ist zutiefst erschüttert“, sagt Maik Schneiders Verteidiger, Jens-Michael Knaak, zur Begründung.

Richter Theodor Horstkötter beginnt mit der Vernehmung von Dennis W., dem einzigen Angeklagten, der noch nicht ausgesagt hat. Dennis W. gesteht unumwunden: Er habe das Türschloss des Linkspartei-Büros mit Sekundenkleber zerstört und das Auto mit polnischem Kennzeichen in Brand gesetzt. Schneider, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, Anweisungen für den Brandanschlag auf das Auto gegeben zu haben, sei an dem Abend nicht am Tatort gewesen.

Dennis W. sagt, an der Brandstiftung an der Nauener Turnhalle sei er nicht beteiligt gewesen. Zwar habe er im Vorfeld des Brands mit Maik Schneider alte Autoreifen und Paletten gesammelt. Dabei habe er einmal gefragt: „Jagen wir das Ding jetzt in die Luft?“ Das sei aber ein dummer Spruch gewesen. Schneider habe verneint und gesagt: „Das wäre zu krass.“ Stattdessen sei in der Whatsapp-Gruppe „Heimat im Herzen“ die Rede von einer Sitzblockade vor der Turnhalle gewesen, um „ein Zeichen“ zu setzen.

Am Abend, an dem die Turnhalle brennt, ist Dennis W. nach Eigenaussage schon seit mehreren Tagen wach. Der Staplerfahrer sagt von sich, er konsumiere exzessiv Amphetamine. Maik Schneider und Sebastian F. seien zu ihm gekommen, um die Autoreifen abzuholen, die bei Dennis W. gelagert waren. Später sei er mit dem Fahrrad zur Turnhalle gefahren und habe die beiden dort wiedergetroffen. Maik Schneider habe ihn weggeschickt. Er sei dann mit dem Fahrrad nach Hause gefahren, sagt Dennis W.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Christian B.

Damit stützt er die Einlassung von Maik Schneider, der am ersten Prozesstag erklärt hatte, den Brand in der Turnhalle allein gelegt zu haben. Dennis W. sei an dem Abend zwar „völlig zugedröhnt“ an der Turnhalle aufgetaucht; er habe ihn aber weggeschickt, weil ihm „bei der Sache unwohl“ gewesen sei.

Unterdessen regen sich Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Christian B. bei Richter Theodor Horstkötter. Denn Christian B. nimmt auf das Nachhaken von Staatsanwalt Nils Delius hin seine Aussage vom ersten Verhandlungstag teilweise zurück.

Der Koch hatte gestanden, auf Anweisung von Maik Schneider hin in der Tatnacht mit dem Auto mehrmals nach der Polizei Ausschau gehalten zu haben. Er habe keine Anweisungen von Schneider bekommen, korrigiert Christian B. nun. Vielmehr habe er in der Nacht auf dem Weg zur Tankstelle eigenständig auf Streifenwagen geachtet.

Zudem hatte er behauptet, dass es nach der Tat ein Auswertungstreffen gegeben habe. Dort habe Schneider Dennis W. und die anderen dafür gelobt, dass „alles gut gelaufen ist“. Beide Aussagen relativiert Christian B. zugunsten der Version von Maik Schneider, der sich während der Verhandlung wiederholt zu Christian B. umdreht und mit ihm spricht.

Über die Befangenheitsanträge gegen den Schöffen und die Strafkammer entscheidet das Gericht im Laufe der Woche. Die Entscheidung wird am 8. Dezember, dem dritten Verhandlungstag, verkündet.

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