Im Doppelhaushalt 2010/11 müssen die Bezirke wieder extrem sparen. Gegen die massiven Kürzungen bei Kultur und Sozialem demonstriert ein breites Bündnis.von Kathleen Fietz
Die Jugendfreizeiteinrichtungen, bzw. die offene Jugendarbeit, sind sog. "nicht einklagbare Pflichtleistungen", von "freiwilligen Aufgaben" kann hierbei keine Rede sein.
Leserkommentare
15.10.2009 01:18 Uhr
von jeno:
Die Jugendfreizeiteinrichtungen, bzw. die offene Jugendarbeit, sind sog. "nicht einklagbare Pflichtleistungen", von "freiwilligen Aufgaben" kann hierbei keine Rede sein.