• 05.02.2010

Bezirke dürfen Vaterschaften anfechten

Gentest für binationale Eltern

Seit knapp zwei Jahren dürfen die Bezirke Vaterschaften bei binationalen Kindern anfechten. Eltern müssen zum Gentest - sonst gibt es keine Aufenthaltserlaubnis.von Marina Mai

  • 08.02.2010 05:49 Uhr

    von ulrike pansen:

    "Scheinväter in den von mir beschriebenen Fällen werden übrigens auch um ihre Identität betrogen. Lassen Sie uns den Gedanken von Frau Schlagenhauf also einmal zu Ende denken..."

    Den Gedanken von Frau Schlangenhauf darf man auf keinen Fall zu Ende denken, wohin mit den ganzen kriminellen Frauen, für die der Staat doch extra rechtsfreie Zuchträume geschaffen hat.

  • 07.02.2010 11:13 Uhr

    von Andreas B.:

    Ei na sowas aber auch. Wenn ein Vater Zweifel an seiner Vaterschaft hat, ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ein goldenes Kalb, das man nicht antasten darf. Männer schon gar nihct. Aber wenn die Behörden auch nur leiseste Zweifel hegen, zählt es einen Fliegendreck.

  • 07.02.2010 10:26 Uhr

    von E. Lindemann:

    Ach, auf einmal werden Scheinvaterschaften zu einem Problem? Und dürfen wir hoffen, dass das nun auch auf der Ebene der ca 10-15% zu erwartenden Kuckuckskinder diskutiert wird, für die nicht die Bezirke, sondern die hereingelegten Väter blechen?

    Zitat: "Ich habe gar nichts dagegen, dass Behörden in Verdachtsfällen prüfen", sagt Anwältin Petra Schlagenhauf. "Ich halte nichts von Scheinvaterschaften. Damit wird ein Kind um seine Identität betrogen."

    Scheinväter in den von mir beschriebenen Fällen werden übrigens auch um ihre Identität betrogen. Lassen Sie uns den Gedanken von Frau Schlagenhauf also einmal zu Ende denken...

Ihr Name:*

Email:*

Kommentar* - bitte beachten Sie unsere Netiquette:

Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient der Spamvermeidung Wenn Sie das Wort nicht lesen konnten, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz

Wenn Sie auf "Abschicken" klicken, wird ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an taz.de verschickt. Er wird veröffentlicht, sobald einRedakteur ihn freigeschaltet hat. taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren.

*Pflichtfelder