Das Landgericht Neuruppin verurteilt den Berliner Polizisten, der einen Kleinkriminellen am Silvesterabend 2008 erschossen hat, zu einer Bewährungsstrafe.von Plutonia Plarre
"Dass er am unteren Ende blieb, begründeten die Richter damit, dass R. ein tadelloser Polizist gewesen sei."
Ich dachte der Mann sei bekannt gewesen für seine "unothodoxen" Methoden?
06.07.2010 12:57 Uhr
von Herr Bert:
Zitat: von hbp: Die Amokläufer sind auch im Stress, deswegen dürfen sie Amok laufen, ohne eine schwere Strafe zu befürchten.
Ihnen ist jetzt schon der Unterschied zwischen einem Amokläufer (Straftäter) und einem Vollzugsbeamten, der in einer Stressituation das Gewaltmonolpol des Staates durchsetzt (Polizist bei Festnahme eines Täters der sich durch Gewalt widersetzt) bekannt?
Falls nicht muss ich Ihnen nun einen Schreck einjagen - ja, die Polizei darf harmlose Menschen mit 158 Straftaten auf dem Kerbholz auch mit gewalt festnehmen - und ja, wenn diese sich mit Gewalt widersetzen, dann können diese sich auch mal verletzen.
06.07.2010 12:53 Uhr
von Herr Bert:
Zitat: von Theo: Bitte was ist das für eine Begründung? „"die Fehlentscheidung in nicht unerheblichem Maß mit zu verantworten", weil er sich widerstandlos hätte festnehmen lassen müssen“ (taz) Also muss jetzt jeder Mensch der sich einer Festnahme widersetzt damit rechen ermordet zu werden????
Versuchen Sie mal an einer Zollgrenze (z. B. zur Türkei) nach Aufforderung zum Stehenbleiben einfach Gas zu geben.
Selbstverständlich hat ein Krimineller (im aktuellen Fall immerhin 158 Straftaten) mit Konsequenzen zu rechnen, wenn er sich der Festnahme widersetzt. Ansonsten könnten wir uns die Polizei gleich sparen und nach der würden Sie spätestens dann schreien, wenn jemand seinen Hundedreck vor Ihrem Häuschen nicht wegräumt.
05.07.2010 11:59 Uhr
von Simon:
ergo: unter Stress dürfen Polizeibeamte nun Kleinkriminelle erschießen, die sich nicht sofort festnehmen lassen und müssen dann 2 Jahre pausieren ehe sie von diesem "Recht" erneut Gebrauch machen dürfen?
05.07.2010 11:10 Uhr
von hbp:
Die Amokläufer sind auch im Stress, deswegen dürfen sie Amok laufen, ohne eine schwere Strafe zu befürchten.Soweit ich sehe, weißt der Richter nicht, was er sagt.Mal so mal so. Interesant ist auch, dass in der näheren Vergangenheit ein Polizeibeamte einen Demoteilnehmer zunächst geschlagen hat und dann behauptet hat, dass derjenige widerstand geleistet hat. Auch wenn das Opfer ein Straftäter ist, hat er das Recht zu leben. Durch eine oder mehrere Tate/n verliert man dieses Recht nicht. Wer etwas anderes behauptet, stellt die Abschaffung der Todesstrafe in Frage. noch etwas: Ob ihm zumutbar ist oder nicht, muss er ins Gefängnis, sonst verletzt das Gericht Art. 3 GG, wonach alle Bürger vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind. Es wäre anderes zu beurteilen, wenn das Grundgesetz vorsehen würden, dass die Polizei Sonderrechte hat und anderes zu behandeln ist. so viel
05.07.2010 10:44 Uhr
von neinnein:
Das ist mal wieder ein herrlicher Beweis dafür das sich die Polizei einfach sp gut wie alles erlauben darf!.. Man darf sich ja schon glücklich schätzen, wenn man nicht verprügelt wird wenn man einen Polizisten nach einem Fußballspiel nach seiner Dienstnummer fragt! Unser Freund und Helfer..
btw. Raubkopierer bekommen mehr - und wenn ich jetzt 158 lieder downloade, werde ich dann auch mit Blei vollgepumpt ?
05.07.2010 10:01 Uhr
von JAJA:
@Taurec lies dir mal die anderen Artikel der TAZ durch und du wirst fesstellen, dass von diesen 158 Ermittlungsverfahren nur Diebstahl und Bagatelldelikte dabei waren und, soweit ich das heraus lesen konnte, noch nich mal Körperverletzung. Und selbst wenn er 158 mal Menschen getötet hätte würde es den tödlichen schuss auch noch nicht rechtfertigen.
05.07.2010 08:38 Uhr
von jonas:
Ich stimme FtWWW uneingeschränkt zu.
Der Kerl hat seine Unfähigkeit wohl ausreichend unter Beweis gestellt. Ich hoffe, der kommt nie wieder hinter seinem Schreibtisch hervor oder - Gott bewahre - bewaffnet in die Nähe von Zivilisten.
Und was genau is das für eine Begründung? Wir können den schießwütigen Polizisten nicht in den Knast stecken, weil er die Leute darin ja sonst verhaften würde... Also entweder wird bald ein Gefängnis extra für gefallene Ex-Staatsrambos gegründet oder die können alles machen und kriegen nur Bewährung?
Der Dienst am Volke läuft wohl zusehends aus dem Ruder.
05.07.2010 05:54 Uhr
von Hund:
"Wobei ich sagen muss das Opfer ist diesesmal kein unbescholtener Bürger."
Was ist das für ein rechtsverständnis? Ist der Mensch weniger wert, weil er ein Krimineller ist? Ist es also nicht shclimm, wenn man krinimelle ermordet? Sind das Menschen zweiter klasseß Hat der Mann den Tod verdient, weil er eine Auto stehlen wollte? Diese Argumntation ist mittelalterlich! Der Polizist hat sich nach meiner Rechtsauffassung des Todschlages schuldig gemacht und gehört hinter Gittern.
Die Argumentation des gerichts ist auch Haarstreubend. Der Mann wird auf bewährung freigealassen weil er unter Stress stand? Wie kann es sein, dass jemand der unter stress menschen ermordet Polizist wird, und dann auch noch Nachsicht vom Gericht erfährt? So jemand dürfte in einem rechtstaat nicht Polizist sein.
Er hat auf einen Menschen geschossen, der ein Auto stahl. es ging keine Gefahr von ihm aus. es sit nur ein weiterer missbrauch der atorität von Seiten der Staatsgewalt. Ein schwarzer Tag für unseren Staat, an dem das vorsetzliche Töten eines Menschen der im Begriff sit einen gegenstand zu entwenden mit bewährung geahndet wird.
Er war ja nur ein Atobdieb..ein Mensch zweiter klasse..? Wie kann man nur so argumentieren...
05.07.2010 02:25 Uhr
von vic:
Der Polizeibeamter, den seine Arbeit derart in Stress, Furcht und Angstzustände versetzt, so dass er diese nur mit der Waffe kompensieren kann. Ich fasse es nicht, dass der nun wieder frei herumläuft. Dass ihn jetzt bloß niemand in Stress versetzt.
05.07.2010 02:19 Uhr
von vic:
"Der Jagdeifer ist mit ihm durchgegangen" ups, shit happens oder was? Ich hab deb Eindruck, im Gericht gab es nur Verteidiger für diesen Amokläufer. Und wieder ist ein Mörder auf freiem Fuß.
05.07.2010 01:14 Uhr
von Linards:
Ob Dennis J. nun ein Klein- oder Großkrimineller war: die Todesstrafe ist bekanntlich abgeschafft. Also ist das kein "mildernder Umstand".
Leute, der Schmelztiegel darf nicht selber schmelzen. Gerade in einer Einwanderungsgesellschaft kann und darf es nicht sein, dass das Gesetz derart verbogen wird.
05.07.2010 00:07 Uhr
von Stefan:
"Das Tatgeschehen, bei dem R. sein ganzes Magazin - acht Schuss - verballerte..." Und wieder diese schöne Formulierung - für eine sachliche Beschreibung reicht es bei der Autorin nicht. Der Hinweis, dass er sein Magazin im Fall einer Notwehr hätte leerschießen müssen, perlt an der Autorin in ihrem Jagteifer ab. Hoffnungslos! Tja, so wird aus einer spitzen Feder ein Fallbeil für die Gerechtigkeit. Weiter so. Kampf dem Bullenstaat...
04.07.2010 22:22 Uhr
von Victor Becker:
@Taurec und Peter: Und? Hat er dadurch seine Rechte verloren? Ist es deswegen in Ordnung ihn zu erschießen?
04.07.2010 21:41 Uhr
von alcibiades:
@Taurec, Peter:
Heisst das, Sie finden den Tod als Strafe für Autodiebstahl gerechtfertigt?
@ Peter: "Heutzutage bekommt doch jeder der jemand umgebracht hat nur Bewährung..."
Bitte weniger Stammtischgegröle, sondern belegbare Argumente.
@ KNK: Noch mehr Stammtisch.
Ist ja fast so schlimm wie im Spiegel-Online Forum!
04.07.2010 20:50 Uhr
von Stefan:
Auch ein Krimineller mit 158 Ermittlungsverfahren hat das Recht auf Menschenwürde, indem er jeweils einen fairen, rechtsstaatlichen Prozess bekommt, das der StPO und dem GG genügt und v.a. hat jeder Kriminelle das Recht auf Menschenleben!
04.07.2010 20:44 Uhr
von Schneider:
"158 Ermittlungsverfahren gegen das Opfer sollen geführt worden sein"
Damit aus einem Kleinkriminellen kein Schwerkrimineller wird, braucht es Behörden, die diese Menschen festsetzen.
Beamte sind unter Dauerstreß; Manche halten ihn aus, wieder andere nicht. Das muß bei der Bewertung berücksichtigt werden.
04.07.2010 20:40 Uhr
von lulu:
Das erste Mal das die taz nicht auf der Seite des Täters ist...ist ja auch ein Bulle.
04.07.2010 20:38 Uhr
von Theo:
Bitte was ist das für eine Begründung? „"die Fehlentscheidung in nicht unerheblichem Maß mit zu verantworten", weil er sich widerstandlos hätte festnehmen lassen müssen“ (taz) Also muss jetzt jeder Mensch der sich einer Festnahme widersetzt damit rechen ermordet zu werden????
Ich finde es traurig zu lesen wie Menschen versuchen diesen MORD zu beschönigen. Auch wenn jemand Straftaten auf dem Gewissen hat, ist es noch lange kein Grund ihn zu töten! Diese Rechtferitigung für einen Mord kommt der Einführung der Todesstrafe gleich! Zudem gleich ein ganzes Magazin auf jemanden zu verschießen, ist sicher mehr als ein bloßer versuch eines gestressten Polizisten jemanden zu stoppen, sicher mehr als die Willensbrechung eines mehrfach gesuchten Verbrechers...
Die staatlichen Institutionen müssen aufhören sich gegenseitig zu schützen! Eine Demokratie funktioniert nur über Gewaltenteilung, doch diese ist leider längst nicht mehr gegeben!
04.07.2010 20:37 Uhr
von wauz:
Ohne Vorwarnung schießen = Heimtücke
"Jagdeifer" (hätte das Gericht erkennen müssen!) = niedriger Beweggrund!
2 Mordmerkmale erfüllt!!
An Polizisten muss man höhere Anforderungen im Umgang mit Schusswaffen anlegen => besondere Schwere der Schuld!
Einsperren und Schlüssel wegschmeißen!
04.07.2010 20:03 Uhr
von somuss:
vielleicht einfach noch ein paar tausend stellen mehr streichen, durch den erhöhten druck wird sich keiner der polizisten mehr so einen fehler erlauben, da bin ich mir sicher!
04.07.2010 18:27 Uhr
von knk:
Der TÄTERSCHUTSTAAT hat soviele Menschenleben auf dem Gewissen. Warum also nicht auch noch dieses?
TÄTERSCHUTZ ist Staatsreligion in der BRD, dem hat sich ALLES unterzuordnen.
04.07.2010 18:07 Uhr
von Peter:
Heutzutage bekommt doch jeder der jemand umgebracht hat nur Bewährung...
Wobei ich sagen muss das Opfer ist diesesmal kein unbescholtener Bürger.
04.07.2010 17:33 Uhr
von Uwe Niese:
Das milde Urteil wird u.a. damit begründet, dass dem Angeklagten nicht zugemutet werden könne, mit Gefangenen zusammen zu sein, die er sonst festnehmen würde.
04.07.2010 17:28 Uhr
von Taurec:
Kann es sein, dass Sie eine Kleinigkeit verschwiegen haben?
Der Typ war keineswegs das arme Opfer! Gegen diesen Kriminellen wurden bereits 158 Ermittlungsverfahren geführt.
04.07.2010 16:46 Uhr
von FtWWW:
Der bleibt im Dienst? Jemand der Menschen erschiesst sobald er sich gestresst fühlt? Wie, bitteschön, kann man denn NOCH ungeeigneter für diesen Beruf sein?
Leserkommentare
08.07.2010 16:39 Uhr
von Felix Nagel:
"Dass er am unteren Ende blieb, begründeten die Richter damit, dass R. ein tadelloser Polizist gewesen sei."
Ich dachte der Mann sei bekannt gewesen für seine "unothodoxen" Methoden?
06.07.2010 12:57 Uhr
von Herr Bert:
Zitat:
von hbp:
Die Amokläufer sind auch im Stress, deswegen dürfen sie Amok laufen, ohne eine schwere Strafe zu befürchten.
Ihnen ist jetzt schon der Unterschied zwischen einem Amokläufer (Straftäter) und einem Vollzugsbeamten, der in einer Stressituation das Gewaltmonolpol des Staates durchsetzt (Polizist bei Festnahme eines Täters der sich durch Gewalt widersetzt) bekannt?
Falls nicht muss ich Ihnen nun einen Schreck einjagen - ja, die Polizei darf harmlose Menschen mit 158 Straftaten auf dem Kerbholz auch mit gewalt festnehmen - und ja, wenn diese sich mit Gewalt widersetzen, dann können diese sich auch mal verletzen.
06.07.2010 12:53 Uhr
von Herr Bert:
Zitat:
von Theo:
Bitte was ist das für eine Begründung? „"die Fehlentscheidung in nicht unerheblichem Maß mit zu verantworten", weil er sich widerstandlos hätte festnehmen lassen müssen“ (taz) Also muss jetzt jeder Mensch der sich einer Festnahme widersetzt damit rechen ermordet zu werden????
Versuchen Sie mal an einer Zollgrenze (z. B. zur Türkei) nach Aufforderung zum Stehenbleiben einfach Gas zu geben.
Selbstverständlich hat ein Krimineller (im aktuellen Fall immerhin 158 Straftaten) mit Konsequenzen zu rechnen, wenn er sich der Festnahme widersetzt. Ansonsten könnten wir uns die Polizei gleich sparen und nach der würden Sie spätestens dann schreien, wenn jemand seinen Hundedreck vor Ihrem Häuschen nicht wegräumt.
05.07.2010 11:59 Uhr
von Simon:
ergo: unter Stress dürfen Polizeibeamte nun Kleinkriminelle erschießen, die sich nicht sofort festnehmen lassen und müssen dann 2 Jahre pausieren ehe sie von diesem "Recht" erneut Gebrauch machen dürfen?
05.07.2010 11:10 Uhr
von hbp:
Die Amokläufer sind auch im Stress, deswegen dürfen sie Amok laufen, ohne eine schwere Strafe zu befürchten.Soweit ich sehe, weißt der Richter nicht, was er sagt.Mal so mal so. Interesant ist auch, dass in der näheren Vergangenheit ein Polizeibeamte einen Demoteilnehmer zunächst geschlagen hat und dann behauptet hat, dass derjenige widerstand geleistet hat. Auch wenn das Opfer ein Straftäter ist, hat er das Recht zu leben. Durch eine oder mehrere Tate/n verliert man dieses Recht nicht. Wer etwas anderes behauptet, stellt die Abschaffung der Todesstrafe in Frage.
noch etwas: Ob ihm zumutbar ist oder nicht, muss er ins Gefängnis, sonst verletzt das Gericht Art. 3 GG, wonach alle Bürger vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind. Es wäre anderes zu beurteilen, wenn das Grundgesetz vorsehen würden, dass die Polizei Sonderrechte hat und anderes zu behandeln ist.
so viel
05.07.2010 10:44 Uhr
von neinnein:
Das ist mal wieder ein herrlicher Beweis dafür das sich die Polizei einfach sp gut wie alles erlauben darf!.. Man darf sich ja schon glücklich schätzen, wenn man nicht verprügelt wird wenn man einen Polizisten nach einem Fußballspiel nach seiner Dienstnummer fragt!
Unser Freund und Helfer..
btw. Raubkopierer bekommen mehr -
und wenn ich jetzt 158 lieder downloade, werde ich dann auch mit Blei vollgepumpt ?
05.07.2010 10:01 Uhr
von JAJA:
@Taurec lies dir mal die anderen Artikel der TAZ durch und du wirst fesstellen, dass von diesen 158 Ermittlungsverfahren nur Diebstahl und Bagatelldelikte dabei waren und, soweit ich das heraus lesen konnte, noch nich mal Körperverletzung. Und selbst wenn er 158 mal Menschen getötet hätte würde es den tödlichen schuss auch noch nicht rechtfertigen.
05.07.2010 08:38 Uhr
von jonas:
Ich stimme FtWWW uneingeschränkt zu.
Der Kerl hat seine Unfähigkeit wohl ausreichend unter Beweis gestellt. Ich hoffe, der kommt nie wieder hinter seinem Schreibtisch hervor oder - Gott bewahre - bewaffnet in die Nähe von Zivilisten.
Und was genau is das für eine Begründung? Wir können den schießwütigen Polizisten nicht in den Knast stecken, weil er die Leute darin ja sonst verhaften würde... Also entweder wird bald ein Gefängnis extra für gefallene Ex-Staatsrambos gegründet oder die können alles machen und kriegen nur Bewährung?
Der Dienst am Volke läuft wohl zusehends aus dem Ruder.
05.07.2010 05:54 Uhr
von Hund:
"Wobei ich sagen muss das Opfer ist diesesmal kein unbescholtener Bürger."
Was ist das für ein rechtsverständnis? Ist der Mensch weniger wert, weil er ein Krimineller ist? Ist es also nicht shclimm, wenn man krinimelle ermordet? Sind das Menschen zweiter klasseß Hat der Mann den Tod verdient, weil er eine Auto stehlen wollte? Diese Argumntation ist mittelalterlich! Der Polizist hat sich nach meiner Rechtsauffassung des Todschlages schuldig gemacht und gehört hinter Gittern.
Die Argumentation des gerichts ist auch Haarstreubend. Der Mann wird auf bewährung freigealassen weil er unter Stress stand? Wie kann es sein, dass jemand der unter stress menschen ermordet Polizist wird, und dann auch noch Nachsicht vom Gericht erfährt? So jemand dürfte in einem rechtstaat nicht Polizist sein.
Er hat auf einen Menschen geschossen, der ein Auto stahl. es ging keine Gefahr von ihm aus. es sit nur ein weiterer missbrauch der atorität von Seiten der Staatsgewalt. Ein schwarzer Tag für unseren Staat, an dem das vorsetzliche Töten eines Menschen der im Begriff sit einen gegenstand zu entwenden mit bewährung geahndet wird.
Er war ja nur ein Atobdieb..ein Mensch zweiter klasse..? Wie kann man nur so argumentieren...
05.07.2010 02:25 Uhr
von vic:
Der Polizeibeamter, den seine Arbeit derart in Stress, Furcht und Angstzustände versetzt, so dass er diese nur mit der Waffe kompensieren kann.
Ich fasse es nicht, dass der nun wieder frei herumläuft. Dass ihn jetzt bloß niemand in Stress versetzt.
05.07.2010 02:19 Uhr
von vic:
"Der Jagdeifer ist mit ihm durchgegangen"
ups, shit happens oder was?
Ich hab deb Eindruck, im Gericht gab es nur Verteidiger für diesen Amokläufer.
Und wieder ist ein Mörder auf freiem Fuß.
05.07.2010 01:14 Uhr
von Linards:
Ob Dennis J. nun ein Klein- oder Großkrimineller war: die Todesstrafe ist bekanntlich abgeschafft. Also ist das kein "mildernder Umstand".
Leute, der Schmelztiegel darf nicht selber schmelzen. Gerade in einer Einwanderungsgesellschaft kann und darf es nicht sein, dass das Gesetz derart verbogen wird.
05.07.2010 00:07 Uhr
von Stefan:
"Das Tatgeschehen, bei dem R. sein ganzes Magazin - acht Schuss - verballerte..."
Und wieder diese schöne Formulierung - für eine sachliche Beschreibung reicht es bei der Autorin nicht.
Der Hinweis, dass er sein Magazin im Fall einer Notwehr hätte leerschießen müssen, perlt an der Autorin in ihrem Jagteifer ab. Hoffnungslos!
Tja, so wird aus einer spitzen Feder ein Fallbeil für die Gerechtigkeit. Weiter so. Kampf dem Bullenstaat...
04.07.2010 22:22 Uhr
von Victor Becker:
@Taurec und Peter:
Und? Hat er dadurch seine Rechte verloren? Ist es deswegen in Ordnung ihn zu erschießen?
04.07.2010 21:41 Uhr
von alcibiades:
@Taurec, Peter:
Heisst das, Sie finden den Tod als Strafe für Autodiebstahl gerechtfertigt?
04.07.2010 21:03 Uhr
von Sebastian:
@ Taurec:
"...bereits 158 Ermittlungsverfahren geführt."
Und deshalb gehört man erschossen??
@ Peter:
"Heutzutage bekommt doch jeder der jemand umgebracht hat nur Bewährung..."
Bitte weniger Stammtischgegröle, sondern belegbare Argumente.
@ KNK:
Noch mehr Stammtisch.
Ist ja fast so schlimm wie im Spiegel-Online Forum!
04.07.2010 20:50 Uhr
von Stefan:
Auch ein Krimineller mit 158 Ermittlungsverfahren hat das Recht auf Menschenwürde, indem er jeweils einen fairen, rechtsstaatlichen Prozess bekommt, das der StPO und dem GG genügt und v.a. hat jeder Kriminelle das Recht auf Menschenleben!
04.07.2010 20:44 Uhr
von Schneider:
"158 Ermittlungsverfahren gegen das Opfer sollen geführt worden sein"
Damit aus einem Kleinkriminellen kein Schwerkrimineller
wird, braucht es Behörden, die diese Menschen festsetzen.
Beamte sind unter Dauerstreß;
Manche halten ihn aus, wieder andere nicht.
Das muß bei der Bewertung berücksichtigt werden.
04.07.2010 20:40 Uhr
von lulu:
Das erste Mal das die taz nicht auf der Seite des Täters ist...ist ja auch ein Bulle.
04.07.2010 20:38 Uhr
von Theo:
Bitte was ist das für eine Begründung? „"die Fehlentscheidung in nicht unerheblichem Maß mit zu verantworten", weil er sich widerstandlos hätte festnehmen lassen müssen“ (taz) Also muss jetzt jeder Mensch der sich einer Festnahme widersetzt damit rechen ermordet zu werden????
Ich finde es traurig zu lesen wie Menschen versuchen diesen MORD zu beschönigen. Auch wenn jemand Straftaten auf dem Gewissen hat, ist es noch lange kein Grund ihn zu töten! Diese Rechtferitigung für einen Mord kommt der Einführung der Todesstrafe gleich!
Zudem gleich ein ganzes Magazin auf jemanden zu verschießen, ist sicher mehr als ein bloßer versuch eines gestressten Polizisten jemanden zu stoppen, sicher mehr als die Willensbrechung eines mehrfach gesuchten Verbrechers...
Die staatlichen Institutionen müssen aufhören sich gegenseitig zu schützen! Eine Demokratie funktioniert nur über Gewaltenteilung, doch diese ist leider längst nicht mehr gegeben!
04.07.2010 20:37 Uhr
von wauz:
Ohne Vorwarnung schießen = Heimtücke
"Jagdeifer" (hätte das Gericht erkennen müssen!) = niedriger Beweggrund!
2 Mordmerkmale erfüllt!!
An Polizisten muss man höhere Anforderungen im Umgang mit Schusswaffen anlegen => besondere Schwere der Schuld!
Einsperren und Schlüssel wegschmeißen!
04.07.2010 20:03 Uhr
von somuss:
vielleicht einfach noch ein paar tausend stellen mehr streichen, durch den erhöhten druck wird sich keiner der polizisten mehr so einen fehler erlauben, da bin ich mir sicher!
04.07.2010 18:27 Uhr
von knk:
Der TÄTERSCHUTSTAAT hat soviele Menschenleben auf dem Gewissen. Warum also nicht auch noch dieses?
TÄTERSCHUTZ ist Staatsreligion in der BRD, dem hat sich ALLES unterzuordnen.
04.07.2010 18:07 Uhr
von Peter:
Heutzutage bekommt doch jeder der jemand umgebracht hat nur Bewährung...
Wobei ich sagen muss das Opfer ist diesesmal kein unbescholtener Bürger.
04.07.2010 17:33 Uhr
von Uwe Niese:
Das milde Urteil wird u.a. damit begründet, dass dem Angeklagten nicht zugemutet werden könne, mit Gefangenen zusammen zu sein, die er sonst festnehmen würde.
04.07.2010 17:28 Uhr
von Taurec:
Kann es sein, dass Sie eine Kleinigkeit verschwiegen haben?
Der Typ war keineswegs das arme Opfer! Gegen diesen Kriminellen wurden bereits 158 Ermittlungsverfahren geführt.
04.07.2010 16:46 Uhr
von FtWWW:
Der bleibt im Dienst? Jemand der Menschen erschiesst sobald er sich gestresst fühlt? Wie, bitteschön, kann man denn NOCH ungeeigneter für diesen Beruf sein?