Bewährungsstrafe für Berliner NPD-Chef: Schmidtke rockt nicht mehr

NPD-Landeschef Schmidtke wird erneut wegen Volksverhetzung verurteilt. Grund sind die „Schulhof-CDs“. Montag folgt der nächste Prozess.

NPD-Landeschef Schmidtke am ersten Tag des Prozesses. Bild: dpa

Für Sebastian Schmidtke wird es eng. Am Freitag verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den NPD-Landesvorsitzenden wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Schmidtke wurde damit für das Erstellen und Verbreiten der sogenannten Schulhof-CDs bestraft, die er im Wahlkampf für das Berliner Abgeordnetenhaus 2011 produziert hatte.

Mindestens zwei Stücke auf der CD mit Rock-, Metall- und Hiphop-Musik, so die Urteilsbegründung, haben klar volksverhetzenden Charakter. MigrantInnen werden dort als „dreckiges Asi-Pack“ bezeichnet, die „mit dem Messer in der Tasche auf Deutschenjagd“ seien. Mehrfach wird zu Gewalt gegen sie aufgerufen, dazu, sich „endlich zu wehren“. Für Schmidtke ist es bereits die zweite Freiheitsstrafe: Erst im Dezember war er, ebenfalls wegen Volksverhetzung, zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Etwa 1.000 Stück der Wahlkampf-CDs produzierte die NPD, um sie auf Schulhöfen und an Infoständen zu verteilen. Schmidtke war für die Zusammenstellung der Lieder, die Gestaltung des Covers und die Produktion verantwortlich, außerdem steuerte er ein persönliches Grußwort bei. Die CDs wurden kurz vor der Wahl im September 2011 produziert und verteilt. Im März 2012 beschlagnahmte dann die Polizei bei einer Durchsuchung von Schmidtkes Militaria-Laden in Schöneweide eine Kiste mit den CDs, kurz nachdem diese indiziert worden waren.

Den Tatverlauf räumte Schmidtke im Prozess ein und bestritt auch nicht, maßgeblich an ihrer Gestaltung, Produktion und Verteilung beteiligt gewesen zu sein. Sein Verteidiger, der mit immer abstruseren Anträgen für ständige Prozessunterbrechungen sorgte, hielt dennoch ein ausgedehntes Plädoyer, in dem er argumentierte, die CD greife lediglich „politische Themen des Wahlkampfs“ auf. Die Äußerungen seien dabei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Richterin sah das anders, auch wenn sie mit ihrem Urteil unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten blieb. Positiv für den Angeklagten wirkte sich laut Richterin aus, dass er den Tatverlauf eingeräumt habe, die Tat schon länger zurück liege und nur wenige der CDs am Ende tatsächlich verteilt worden seien. Negative Auswirkung haben Schmidtkes Vorstrafen: Zusätzlich zu der letzten Freiheitsstrafe wurde er bereits sechs Mal zu Geldstrafen verurteilt.

Die Bewährungsauflagen einzuhalten, scheint angesichts dieser Bilanz nicht ganz einfach – und am Montag erwartet Schmidtke bereits der nächste Gerichtstermin. Dort geht es um falsche eidesstattliche Versicherung: Schmidtke hatte angegeben, nichts mit dem Netzwerk „Nationaler Widerstand“ zu tun zu haben. Linken-Fraktionsführer Udo Wolf, der das anders sieht, zeigte den NPD-Mann deswegen an.

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