Beschluss der britischen Justiz: Assange darf ausgeliefert werden

Ein britisches Gericht erlaubt formal die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA. Dort droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Projektion in der Londoner Innenstadt am 10. April 2022 Foto: ap

LONDON/BERLIN afp/taz | Die britische Justiz hat am Mittwoch formell die Auslieferung des Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA genehmigt, wo ihm wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan eine lebenslange Haftstrafe droht.

Ein Londoner Gericht erließ den Auslieferungsbeschluss, dem allerdings die britische Innenministerin Priti Patel zustimmen muss. Sollte sie die Auslieferung billigen, können die Anwälte Assanges noch Berufung vor dem Obersten Gericht einlegen.

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Anfang 2021 aufgrund der labilen psychischen Gesundheit Assanges zunächst untersagt. Sein Anwalt Edward Fitzgerald argumentierte damals, dass ihn die Aussicht auf Auslieferung in den Suizid treiben könne.

Die Linken-Abgeordnete Sevim Dağdelen kommentierte auf Twitter: Die fortgesetzte Haft von Assange sei ein Verbrechen, für das die britische und die US-Regierung verantwortlich seien. Wenn Menschenrechte und Pressefreiheit noch etwas wert sein sollten, müsse die britische Regierung die Auslieferung von Julian Assange an die USA verweigern.

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